In Antwort auf eirlys_12273852
Also
Hallo,
also, nach dem Berufsbilduungsgesetz sieht das ganze so aus:
Der Betrieb muss seine Azubis für die Berufsschule freistellen. Die Ausbildungsvergütung muss weiterhin bezahlt werden.
ABER: Ein Azubi ist ja nur bis unter 21 berufsschulpflichtig. Ab 21 Jahren ist der Bufsschulunterricht freiwillig und der Betrieb kann verlangen, dass der Azubi nach der Schule noch einmal arbeiten kommt.
Da dein Freund bereits über 18 Jahre alt ist, kann der Betrieb das durchaus machen.
Die Berufsschulzeit inkl. Pausen und die Wegstrecke von der Berufsschule in den Betrieb müssen angerechnet werden.
Von daher ist es völlig legitim, dass dein Freund nach der Schule noch arbeiten muss.
Das mit der Wegstrecke und den Schließzeiten seiner Firma sind natürlich blöd. Hat er nicht die Möglichkeit mit dem Auto in die Berufsschule und von dort in die Arbeit zu fahren?
Das mit der Berufsschule entscheidet nicht der Chef, sondern die Kammer oder die IHK. Je nachdem bei welcher der Betrieb angesiedelt ist. Ist der Betrieb beispielsweise genau in der Mitte zwischen 2 Berufsschulen dann kann man entscheiden. Also liegt das unter Umständen nicht am Chef.
Vielleicht kann dein Freund ja mit seinem Chef sprechen, dass er Dienstag und Donnerstag nicht mehr in die Arbeit gehen muss, dafür aber eben montags, mittwochs und freitags?
Eventuell hat er ja Glück und sein Chef lässt sich darauf ein?
LG
Also...
ein Auto hat er, mit dem fährt er auch immer zur Arbeit, aber nicht wenn er BBS hat, da dort keine Parkmöglichkeit existiert.
Ich weiß ja selbst dass er nicht mehr BBSpflichtig ist, aber der Chef geht ja mit allen Azubis so um, egal wie alt. Wohlgemerkt ist er am Di. dann nach Hildesheim und hat seinen Chef informiert dass er mit dem nächsten Bus erst gegen 17:30 Uhr dort ankommen würde, über eine dritte Person, die meinte dann nach Rücksprache mit dem Chef dass er nach Hause soll. Aber am gleichen Tag komm noch ne Mail mit einer Alternativstrecke, die mir nie ausgeworfen wurde, wo er dann auch noch ein gutes Stück zu Fuß gehen muss und auch erst 16:50 Uhr im Betrieb ist. Das er ist weder Mittwoch noch Donnerstag davor bzw. danach zum Betrieb und es kam nichts vom Chef. Heute geht er wie gewollt hin, bei 4 Std. sieht er das auch ein und auch rechtzeitig da, damit die Arbeitszeit auch noch genutzt werden kann. Mal schauen was der Chef dann heute sagt. Evtl. dachte er sich er kann das Gleiche was er mit allen macht auch mit ihm machen und hat nun eingesehen dass es hier nicht funktioniert und belässt es dabei. Hoffentlich! Mein Freund ist in der Hinsicht ein Sturkopf, ich hab ihm ja auch schon gesagt dass er kein BBS Anrecht hätte, aber das hätte der Chef eindeutig vorher mit ihm absprechen müssen. Immerhin muss er ja in der Weihnachtszeit mind. 2 Samstage dort arbeiten.
Danke für deinen Post. Ich hoffe dass die beiden Sturköpfe sich zusammen raufen 
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