In Antwort auf mirna_11876899
Das ist nicht so einfach ...
Laut deinem letzten Beitrag hast du keinen Arbeitsvertrag, sondern nur eine mündliche Vereinbarung. Jetzt kommt es noch darauf an, wie lange du schon dort arbeitest bzw. wie lange du dort arbeiten sollst ... denn ein mündlicher Arbietsvertrag genügt nur, wenn du nicht länger als 6 Monate dort arbeitest. Andernfalls müssen alle wichtigen Bedingungen wie Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen schriftlich festgehalten werden. Dies muss spätestens einen Monat nach der mündlichen Vereinbarung erfolgen und von beiden unterzeichnet werden. Hier steht das ganz gut beschrieben, auch was man machen kann, wenn dies nicht der Fall ist: http://www.anwalt.de/rechtstipps/kein-schriftlicher-arbeitsvertrag-arbeitgeber-ist-zur-schriftlichen-niederschrift-verpflichtet_027444.html
Deshalb ist es jetzt nicht so einfach zu sagen, ob dir deine Chefin einfach kündigen kann. Generell ist es aber so, wie bereits erwähnt, dass wenn in einer Firma mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt sind und man länger als 6 Monate dort arbeitet, darf der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer nur personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt kündigen. Hier muss aber auf jeden Fall vorher eine Abmahnung erfolgen.
Aber du sollstest in jedem Fall erst einmal den ersten Punkt klären, denn damit wird ja normalerweise deine Kündigungsfrist festgelegt.
Also,
Ich arbeite jetzt seit 6 Monaten dort. Urlaub hat, glaube ich, keine der Aushilfen und auch keinen Vertrag. Wir mussten nur einen Bogen ausfüllen, auf dem wir unsere Personalien abgeben mussten und nur dort steht wieviel wir pro Stunde bekommen.
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