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Forum / Job & Karriere

Job aufgeben, da Mann beruflich ins Ausland muss

Letzte Nachricht: 27. August 2013 um 20:51
W
winona_12323466
26.08.13 um 20:13

Hallo, haben eine Frage und hoffe mir kann jemand helfen.

Mein Mann bekommt einen Job im Ausland für 2 Jahre. Das bedeutet, dass ich meinen Job aufgeben muss. Kann mir jemand sagen, ob ich dann im Ausland von Deutschland aus einen Anspruch auf Arbeitslosengeld im 1Jahr habe, wenn mein AG mir kündigt? Oder verliere ich in dieser Zeit alle Ansprüche auf Leistung? Was ist dann nach der Rückkehr, bekomme ich dann das 1 Jahr Arbeitslosengeld, denn ich beanspruche ja das nicht nach der Entlassung und habe auch dafür lange genug gearbeitet ?

2 Frage: Was ist, wenn ich schwanger meine Arbeit aufgebe u mit meinem Mann ins Ausland gehe, habe ich dann dort von Deutschland aus einen Anspruch auf Elterngeld ?

Wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte.

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J
julie_12342637
27.08.13 um 17:29

Anspruchs auf Alg 1,
besteht nur, wenn Du auch verfügbar bist - Bist Du ja nicht, wenn Du Dich im Ausland befindest. Also gibt es, ab dem Zeitpunkt Deiner Ausreise, leider nichts.
Ähnlich sehr ich es mit Elterngeld.
Am besten, Du gehst mal zur AfA und lässt Dich beraten.
Bin ebenfalls ausgewandert und schwanger und habe keinerlei Anspruch mehr auf stattliche Leistungen aus DE.
Lebe ja und zahle ja auch keine Steuern mehr dort.
Dein Anspruch auf Alg kannst Du, nach Deiner Rückkehr, m.W.n Geltend machen. Allerdings nicht während des MuSchus...
Lass Dich wirklich am besten professionell beraten!

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W
winona_12323466
27.08.13 um 20:51
In Antwort auf julie_12342637

Anspruchs auf Alg 1,
besteht nur, wenn Du auch verfügbar bist - Bist Du ja nicht, wenn Du Dich im Ausland befindest. Also gibt es, ab dem Zeitpunkt Deiner Ausreise, leider nichts.
Ähnlich sehr ich es mit Elterngeld.
Am besten, Du gehst mal zur AfA und lässt Dich beraten.
Bin ebenfalls ausgewandert und schwanger und habe keinerlei Anspruch mehr auf stattliche Leistungen aus DE.
Lebe ja und zahle ja auch keine Steuern mehr dort.
Dein Anspruch auf Alg kannst Du, nach Deiner Rückkehr, m.W.n Geltend machen. Allerdings nicht während des MuSchus...
Lass Dich wirklich am besten professionell beraten!

Vielen Dank,
zumindest habe ich schon mal einen Anhaltspunkt.

Viele Grüße

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