In Antwort auf julie_12342637
Anspruchs auf Alg 1,
besteht nur, wenn Du auch verfügbar bist - Bist Du ja nicht, wenn Du Dich im Ausland befindest. Also gibt es, ab dem Zeitpunkt Deiner Ausreise, leider nichts.
Ähnlich sehr ich es mit Elterngeld.
Am besten, Du gehst mal zur AfA und lässt Dich beraten.
Bin ebenfalls ausgewandert und schwanger und habe keinerlei Anspruch mehr auf stattliche Leistungen aus DE.
Lebe ja und zahle ja auch keine Steuern mehr dort.
Dein Anspruch auf Alg kannst Du, nach Deiner Rückkehr, m.W.n Geltend machen. Allerdings nicht während des MuSchus...
Lass Dich wirklich am besten professionell beraten!
Vielen Dank,
zumindest habe ich schon mal einen Anhaltspunkt.
Viele Grüße
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