In Antwort auf sprita_12642500
Ach Quatsch !!!
"Die sperren dir das Geld unbefristet" niemals!!
Bin bei der AA und uns interessierts nur, wenn du was ablehnst, wenn das ein Stellenangebot von uns war und dann auch nur, wenn du auf dem Ausdruck nen Hinweis mit "Rechtsfolgenbelehrung nach 309" siehst. also was wo du dir selber gesucht hast und es dir dann doch net zusagt des bockt doch uns net!!
An die Sozialstaatmoralaposteln über mir: Denlt doch mal nach, da würd sich doch kein arbeitsloser mehr nen Job suchen vor lauter angst es gefällt ihm net und er kriegt dann das geld gestrichen!! denkt doch mal logisch!!son geschwätz könnt mich aufregen!!
Maximale (!) Sperrzeit wären 6 Wochen --> wie gesagt und das dann auch nur wenns einer von uns ist und nur dann, wenn er mit Rechtsfolge war!!
Das kommt wohl auf den Sachbearbeiter drauf an
Mein Mann war knapp eon Jahr arbeitslos, ihm wurde seitens der ARGE kein (in Worten KEIN) Stellenangebot unterbreitet. Er hatte die Auflage sich selbst um geeignete Stellen zu kümmern und pro Monat einen gewisse Anzahl an Bewerbungen vorzulegen und dann auch die Absagen der Firmen, wenn er dort nicht angefangen hat.
Gefällt mir