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Forum / Job & Karriere

Kann ich das stellen angebot absagen und bekomme ich dann imme rnoch arbeitslosengeld???

Letzte Nachricht: 29. Juli 2009 um 8:00
A
an0N_1234641099z
15.07.09 um 15:42

Also ich habe ein stellen angebot wo ich sofort anfangen könnte mit arbeiten.
bin zur zeit arbeitslos.
diese stelle gefällt mir aber nicht, hatte dort einen probetag und es war ganz gut aber mir fehlt da was um mich wirklich dort wohl zu fühlen.
ich habe auch noch ein zweites stellen angebot da bekomme ich aber erst in frühestens 4 wochen bescheid ob die mich nehmen wollen.

Jetzt zu meiner eigentlichen frage: eine freundin von mir meinte wenn ich das stellen angebot nicht anneheme das die mir das arbeitslosen geld sperren können, stimmt das???
also wenn die das mit bekommen das ich die stelle nicht angenommen habe.
ich habe ja alles beim amt eingereicht damit ich halt das geld wiederbekomme was ich für die berwerbungen ausgegeben habe.

lg kiki

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N
nanook_12234272
17.07.09 um 7:46

Ich glaube manche leute haben das System der sozialen Sicherungssysteme nicht begriffen
Arbeitslosengeld oder Hartz IV sind Zahlungen des Staates (alles vonuns allen) um eine Notlage zu überbrücken. Unser Staat sorgt dafür, das niemand Hungern oder unter der Brücke nächtigen muß.

Diese sozialen Sicherungssystem sind aber dafür vorgesehen Notfälle zu überbrücken und nicht um sich dauerhaft dain einzurichten. Jeder der in Not geraten ist, hat alles zu tun um diesen Zustand wieder zu beheben. Dazu gehört auch, das er/sie jede Arbeit, die einen eigenen Verdienst einbringt annimmt. Es kann nicht sein, das jemand sagt, das gefällt mir nicht, das lass ich mal lieber. Und solange ich nichts habe, das 100% meiner Qualifikation, Neigung, Interessen und Vorstellungen entspricht, bezahlt der Staat für mich.

Wie würdest du die 1. Stelle bewerten, wenn die Alternative für dich wäre --> verhungern und Obdachlos?

Sorry, aber das mußte mal gesagt werden

LG
Heiner

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S
sprita_12642500
22.07.09 um 22:17

Ach Quatsch !!!
"Die sperren dir das Geld unbefristet" niemals!!
Bin bei der AA und uns interessierts nur, wenn du was ablehnst, wenn das ein Stellenangebot von uns war und dann auch nur, wenn du auf dem Ausdruck nen Hinweis mit "Rechtsfolgenbelehrung nach 309" siehst. also was wo du dir selber gesucht hast und es dir dann doch net zusagt des bockt doch uns net!!

An die Sozialstaatmoralaposteln über mir: Denlt doch mal nach, da würd sich doch kein arbeitsloser mehr nen Job suchen vor lauter angst es gefällt ihm net und er kriegt dann das geld gestrichen!! denkt doch mal logisch!!son geschwätz könnt mich aufregen!!

Maximale (!) Sperrzeit wären 6 Wochen --> wie gesagt und das dann auch nur wenns einer von uns ist und nur dann, wenn er mit Rechtsfolge war!!

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N
nero_12138021
29.07.09 um 8:00
In Antwort auf sprita_12642500

Ach Quatsch !!!
"Die sperren dir das Geld unbefristet" niemals!!
Bin bei der AA und uns interessierts nur, wenn du was ablehnst, wenn das ein Stellenangebot von uns war und dann auch nur, wenn du auf dem Ausdruck nen Hinweis mit "Rechtsfolgenbelehrung nach 309" siehst. also was wo du dir selber gesucht hast und es dir dann doch net zusagt des bockt doch uns net!!

An die Sozialstaatmoralaposteln über mir: Denlt doch mal nach, da würd sich doch kein arbeitsloser mehr nen Job suchen vor lauter angst es gefällt ihm net und er kriegt dann das geld gestrichen!! denkt doch mal logisch!!son geschwätz könnt mich aufregen!!

Maximale (!) Sperrzeit wären 6 Wochen --> wie gesagt und das dann auch nur wenns einer von uns ist und nur dann, wenn er mit Rechtsfolge war!!

Das kommt wohl auf den Sachbearbeiter drauf an
Mein Mann war knapp eon Jahr arbeitslos, ihm wurde seitens der ARGE kein (in Worten KEIN) Stellenangebot unterbreitet. Er hatte die Auflage sich selbst um geeignete Stellen zu kümmern und pro Monat einen gewisse Anzahl an Bewerbungen vorzulegen und dann auch die Absagen der Firmen, wenn er dort nicht angefangen hat.

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