Warum ...
... sollte eine andere Niederlassung (in der keine freie Stelle ist) Sie aufnehmen?
Der Arbeitgeber hat lediglich die Pflicht, IHREN Arbeitsplatz freizuhalten. Das dieser eine 500km entfernte Vollzeitstelle ist, liegt nicht im Verschulden des AG.
Ihnen bleibt lediglich, sich eine neue Stelle zu suchen.