Hallo
NEIN!
denn Gruppenleitungen (egal ob Spielkreise, Kindergarten oder Hort)dürfen nur von staatl. anerkannten ErzieherInnen oder SozialpädagogInnen übernommen werden.
Die KinderpflegerInnen dürfen das nur im Ausnahmefall vorübergehend machen. z.B. wenn die Leitung krank ist, im Urlaub oder so. Ansonsten sind sie nur die Zweitkraft in einer Gruppe.
In einzelnen Fällen kann eine jahrelange (mind. 5-10 Jahre) Berufserfahrung als KinderpflegerIn anerkannt werden um eine Gruppenleitung zu übernehmen.
Hoffe, dass ich dir helfen konnte!
lg braut