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Forum / Job & Karriere

Kontoauszüge sammeln

Letzte Nachricht: 4. Juli 2006 um 20:23
I
ilana_12440581
03.07.06 um 10:24

Muss man eigentlich die ganzen Kontoauszüge wirklich sammeln. Ich meine im Notfall könnte man doch die ganzen Daten, die den Gehalt betreffen auch bei dem Arbeitgeber erfragen. Oder?

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E
esin_12258509
03.07.06 um 14:01

Gehalt womöglich ja ... aber
deine bezahlten Rechnungen nicht. Wie willst du nachweisen, dass du sie bezahlt hast? Du stehst im Falle eine Klage dumm da, wenn du keine Belege hast. Und die dann bei der Bank nachfordern, kostet Geld.

Auszug aus Die Neue Epoche online

Berlin - Kontoauszüge sollten nicht zu früh im Papierkorb entsorgt werden. Zwar seien Privatpersonen laut Gesetz grundsätzlich nicht verpflichtet, Bankbelege wie Kontoauszüge aufzuheben. Sie sollten es jedoch tun, um wichtige Zahlungen nachweisen zu können, wie der Bankenverband empfiehlt. Denn die Verjährungsfrist bei Alltagsgeschäften betrage in der Regel drei Jahre. Rechnungen vom Versandhändler gehörten ebenso dazu wie die für den Möbel- oder Computerkauf.

Eine Ausnahme gilt allerdings für den Bezug von Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück, beispielsweise Reparatur- und Wartungsarbeiten an Gebäuden. In diesen Fällen sind Privatpersonen seit dem 1. August 2004 gesetzlich verpflichtet, Rechnungen und Zahlungsbelege wie zum Beispiel Kontoauszüge zwei Jahre lang aufzubewahren. Grund dafür seien verschärfte Vorschriften hinsichtlich der Rechnungserteilung für umsatzsteuerliche Zwecke. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt worden ist.


2006 The Associated Press. Alle Rechte Vorbehalten - All Rights Reserved

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A
alex_12351660
03.07.06 um 19:02

LOGISCH
natürlich mußt du die sammelen, wenn Du was nachweisen mußt stehst Du sonnst dumm da. Läßt du Auszüge nachdrucken kann das pro Auszug bis zu 3 kosten. Das Abheften ist doch nur ein kurzer Moment. Das Nachbestellen dauert bestimmt länger!
Gruß feusti

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C
carmel_12869507
04.07.06 um 20:23

Ja, leider! Im Einzelnen:
Habs mal irgendwo abgeschrieben und in einen Ordner geklebt:
Aufbewahrungsfristen:

- Gehaltsabrechnungen bis zur Rente.
- Laufende Verträge bis zum Ablauf.
- Gekündigte Verträge: Beitragsrechnungen/Nebenkostenabrechnungen bis 5 Jahre.
- Wichtige Rechnungen (die man für Versicherungen brauchen könnte, wie Fernseher oder so) bis 5 Jahre.
- Steuerunterlagen: Angestellte: 4 Jahre, Freiberuflicher: 10 Jahre.
- Bankkontenauszüge: bis 4 Jahre.

Gruß, Meerblau

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