In Antwort auf aoife_11957839
Wer kündigt denn freiwillig? Da bekommt man doch kein Arbeitslosengeld. Wer berät dich denn da bitte? Wenn es gesundheitlich nicht geht - muss dich der Arzt krank schreiben - an deiner Stelle würde ich mich mal mit einem Anwalt für Arbeitsrecht zusammensetzen....
Das bedeutet - dass du nur auf den 15. des Monats kündigen kannst und das mindestens 10 Wochen vorher.
Das bedeutet wenn du heute kündigen würdest, dass du auf den 15.August gekündigt hättest. Normalerweise schreibt man das aber in eine Kündogung rein.
Also erstmal hat sich alles geklärt.
Ab dem 13.07 ist die Kündigung durch...
Ich bin Krankgeschrieben und habe mich lange mit meiner Ärztin unterhalten und auch mit dem Arbeitsamt. Mann darf selber Kündigen wenn der Arzt einem dies wgen Gesundheitlichen Gründen bestätigt. Dieses habe ich, das Arbeitsamt hat mir sogar dazu geraten und ich werde KEINE Sperre wegen dem Arbeitslosengeld.
Mir wude dazu geraten das ich es offenlasse wann die kündigung duch ist, da es sehr eigenartig geschrieben ist. Und siehe da aus 10 Wochen sind nurnoch 4 geworden
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