fatima_12705055Nicht im normalen arbeitsverhältnis
dort hat man wie gesagt laut 622 des BGB eine Kündigungsfrist als AREBITNEHMER von 4 Wochen zum 15. des Folgemonats oder zum Monatsende. Der ARBEITGEBER muss sich nach der Betriebszugehörigkeit richten.
Kommt da aber auch auf Alter an (Nachteil für alle unter 27.
Wie es im öffentl. Dienst/ als Beamter ist - das weiß ich nicht.
Und ja, die Kündigung muss spätestens in der letzten Septemberwoche raus. Bedenke wenn du es per Post versendest, das du 1-2 Tage zurechnest, denn sie zählt erst dann, wenn der Arbeitgeber sie erhalten hat. Am besten per einschreiben mit Rückschein oder persönlich abgeben - dann biste auf der sicheren Seite.
LG
Karina