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Forum / Job & Karriere

Kündigung in der Probezeit

Letzte Nachricht: 15. September 2014 um 10:26
U
ulvi_12234123
22.08.14 um 19:56

Hallo zusammen, ich habe da ein Problem. Ich habe am 14.07.2014 eine Arbeit im Pflegedienst angefangen, ich habe mich leider bei einer Patientin mit einer Lungenentzündung angesteckt. Dadurch bin ich 14 tage Krank geschrieben wurden. Heute habe ich meine mündliche Kündigung bekommen. Jetzt zu meiner eigentlichen Frage im Arbeitsvertrag steht das ich eine 6 Monatige Probezeit habe, das die in der Probezeit befindliche Kündigungsfrist 4 Wochen beträgt und dann immer zum Monatsende.

Jetzt wie bzw. was kann ich machen und zu wann kann mir der Arbeitgeber Kündigen?
Zum 31.08.2014 oder 31.09.2014?
Wie sieht es mit den rechtlichen Schritten aus?

Danke schon mal im voraus.

Gruß

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N
nanook_12234272
23.08.14 um 15:53

Zunächst einmal
ist eine mündliche Kündigung unwirksam. $ Wochen sind kein Monat sondern 28 Tage. Er kann dir zu jedem der termin kündigen. Das Arbeitsverhältnis endet dann 28 Tage später. Gegen die jetzige Kündigung kannst du Kündigungsschutzklage erheben. Aber du hast dafür nur 3 Wochen Zeit.

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U
ulvi_12234123
23.08.14 um 18:31
In Antwort auf nanook_12234272

Zunächst einmal
ist eine mündliche Kündigung unwirksam. $ Wochen sind kein Monat sondern 28 Tage. Er kann dir zu jedem der termin kündigen. Das Arbeitsverhältnis endet dann 28 Tage später. Gegen die jetzige Kündigung kannst du Kündigungsschutzklage erheben. Aber du hast dafür nur 3 Wochen Zeit.

Danke
Hallo heiner, Danke für die schnelle Antwort. Ok mit den Tagen verstehe ich. Ich habe aber bis jetzt noch keine Kündigung in Schriftform bekommen. Schuldige wenn ich jetzt nochmal frage, wenn ich sie bis Ende Diesen Monats bekomme heißt das dann das ich bis Ende nächsten Monat da Arbeiten bzw Er mein Lohn bezahlen muss?.

Gruß Agewolf

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N
nanook_12234272
24.08.14 um 9:14
In Antwort auf ulvi_12234123

Danke
Hallo heiner, Danke für die schnelle Antwort. Ok mit den Tagen verstehe ich. Ich habe aber bis jetzt noch keine Kündigung in Schriftform bekommen. Schuldige wenn ich jetzt nochmal frage, wenn ich sie bis Ende Diesen Monats bekomme heißt das dann das ich bis Ende nächsten Monat da Arbeiten bzw Er mein Lohn bezahlen muss?.

Gruß Agewolf

Hi
genau das bedeutet es. Ein Kündigung bedarf gem. 623 BGB der Schriftform. Wahrscheinlich wirst du Klagen müssen um zu deinem Geld zu kommen. Wenn er allerdings der Meinung ist dein Arbeitsverhältnis ist beendet, wirst du klagen müssen auf die Feststellung, dass das ARbeitsverhältnis eben nicht beendet ist. Dafür hast du nur 3 Wochen Zeit anderfalls ist die Kündigung wirksam auch wenn sie noch so rechtswidrig ist.
Woher kommst du denn?

Gruß
Heiner

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M
mohini_12755823
28.08.14 um 21:33
In Antwort auf nanook_12234272

Hi
genau das bedeutet es. Ein Kündigung bedarf gem. 623 BGB der Schriftform. Wahrscheinlich wirst du Klagen müssen um zu deinem Geld zu kommen. Wenn er allerdings der Meinung ist dein Arbeitsverhältnis ist beendet, wirst du klagen müssen auf die Feststellung, dass das ARbeitsverhältnis eben nicht beendet ist. Dafür hast du nur 3 Wochen Zeit anderfalls ist die Kündigung wirksam auch wenn sie noch so rechtswidrig ist.
Woher kommst du denn?

Gruß
Heiner

Falsch!
Das mit der Frist ist korrekt und auch, dass es der Schriftform bedarf.

Allerdings kannst Du nicht klagen, da in der Probezeit jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden darf.
Bzw falls Du klagst wirst Du verlieren

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N
nero_12138021
15.09.14 um 10:26

Falsch verstanden
Heiner meinte, wenn der AG darauf besteht, dass die mdl. Kündigung rechtens wäre und VORZEITIG das Arbeitsverhältnis beenden will. DANN kann man klagen, weil die Kündigung SCHRIFTLICH erfolgen muss und AB DANN gilt die Kündigungsfrist. man soll auch nicht auf irgendein Kolibri hören, der die das nicht sonderlich viel Ahnung hat, aber groß über andere richtet.
Der Gang zum Fachanwalt wäre mit Sicherheit gescheiter, als im Internet rumzuwühlen.

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