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Forum / Job & Karriere

Kündigung zu wann?

Letzte Nachricht: 19. Mai 2020 um 16:03
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remzi_20126441
03.05.20 um 13:25

Hallo, 

leider bin ich Aufgrund von Auftragsmangel am Donnerstag mündlich gekündigt worden. 

Schriftlich habe ich die Kündigung bisher immer noch nicht.

Aufgrund der gesetzlichen Frist wurde ich zum 31.5 gekündigt. 

Die gilt doch jetzt gar nicht oder?

Ach ich hoffe einfach schnell etwas Neues zu finden. 

Lieben Gruß und danke für Eure Antworten.

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T
tyki_20013479
03.05.20 um 20:06

Mündlich ist gar nichts gültig. Kündigung immer schriftlich. Geh zum Anwalt 

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pallu_19234631
04.05.20 um 13:45

Kündigung kann nur schriftlich gelten. Ich seh das wie fresh...000 geh am besten zu einem Anwalt. Denn wenn die Kündigung nicht bald kommt, kannst du die Kündigung noch anfechten, glaub ich.

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P
pierre_20363356
15.05.20 um 15:41

Gemäß § 623 BGB geht Kündigung nur schriftlich. Gemäß § 622 BGB Kündigungsfrist von AG mindestens 1 Monat zu Monatsende. Bedeutet: Wenn heute 15.05. gekündigt wird ist die Wirksamkeit erst der 30.06. bis dahin gibt es dann auch Geld. Nach 6 Monaten Beschäftigungsdauer nur nach Sozialauswahl Kündigung möglich. Allerdings nur, wenn mehr als 10 Mitarbeiter in der Firma! 

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pierre_20363356
15.05.20 um 15:57

Gemäß § 623 BGB geht Kündigung nur schriftlich. Gemäß § 622 BGB Kündigungsfrist von AG mindestens 1 Monat zu Monatsende. Bedeutet: Wenn heute 15.05. gekündigt wird ist die Wirksamkeit erst der 30.06. bis dahin gibt es dann auch Geld. Nach 6 Monaten Beschäftigungsdauer nur nach Sozialauswahl Kündigung möglich. Allerdings nur, wenn mehr als 10 Mitarbeiter in der Firma! 

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G
galip_20351349
19.05.20 um 16:03
In Antwort auf remzi_20126441

Hallo, 

leider bin ich Aufgrund von Auftragsmangel am Donnerstag mündlich gekündigt worden. 

Schriftlich habe ich die Kündigung bisher immer noch nicht.

Aufgrund der gesetzlichen Frist wurde ich zum 31.5 gekündigt. 

Die gilt doch jetzt gar nicht oder?

Ach ich hoffe einfach schnell etwas Neues zu finden. 

Lieben Gruß und danke für Eure Antworten.

die Kündigung muss ausschließlich schriftlich erfolgen

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