In Antwort auf fiona_12249026
Prüfe Deinen AV gründlich!
Hat der Arbeitgeber die gleichlange Kündigungsfrist? Die Kündigungsfrist darf für Dich nicht länger sein als für die Kündigung Deines Arbeitgebers = 622 BGB.
Sprich mit Deinem Arbeitgeber, ob er Dich auch früher aus den Vertrag entlässt. Das ist dann ein Aufhebungsvertrag, der ist an keine Kündigungsfristen gebunden.
Notfalls wäge sorgfältig ab, ob Du kündigst und einfach zum neuen Arbeitgeber gehst. Dein alter Arbeitgeber könnte Schadenersatzansprüche gegen Dich geltend machen. Aber er muss einen finanziellen Schaden ganz exakt nachweisen, nicht nur behaupten. Das ist schwierig. Und bei 3 Mio Arbeitslosen ist der Beweis noch schwieriger! Wäge sorgfältig ab, welches Risiko Du eingehen möchtest.
Danke,
gut zu wissen mit dem Schadensersatz, der dürfte aber nicht so hoch sein, da ich nur 20 Std /Wo. arbeite?
Gefällt mir