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Forum / Job & Karriere

Lohnfortzahlung bei einem Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

Letzte Nachricht: 16. Dezember 2016 um 9:07
M
miros_11919094
26.04.05 um 14:39

Ich bin in der 13 Woche Schwanger. Seit 2 Wochen habe ich Wasser in den Beinen und Krampfadern bekommen, das hatte ich trotz über Gewicht vor der Schwangerschaft nicht gehabt. Mein Frauenarzt hat mich zu einem Venenspezialisten geschickt, der gesagt hat das ich nicht lange stehen und auch nicht lange sitzen darf, bei meinem Job als Verkäuferin muß ich aber lange stehen. Da meine Beine nach nur 1 h stehen anfangen zu schmerzen bin ich seit 14 Tagen Arbeitsunfähig geschrieben. Diese läuft am 30.04.2005 aus und mein Frauenarzt hat nach dem Befund von der Venenspezialisten gesagt das ich ab 1.5.2005 ein Beschäftigungsverbot für die Schwangerschaft erhalte. Angeblich bekomme ich dann meine Lohn laut Frauenarzt bis zur Mutterschafturlaub voll weiterbezahlt. Ich habe meiner Teamleiterin mitgeteilt das ich ab 1. Mai ein Beschäftigungsverbot bekomme, diese sagt jetzt ich bekomme nur noch 4 Wochen Gehalt (da ich ja schon 2 Wochen krank bin) und dann würde die Krankenkasse bezahlen. Weiß jemand ob mir bei dem Beschäftigungverbot in der Schwangerschaft das Volle Gehalt zusteht von meinem Arbeitgeber und wenn ja wo kann er das erlesen, was mache ich wenn er sich weigert ????? Hat jemand erfahrung damit ???

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J
juhee_12095514
26.04.05 um 14:41

Also normal ist
es schon so das vier wochen der arbeitgeber weiterzahlt und dann die krankenkasse dran kommt.wieviel dir da dann aber zusteht weiss ich leider net.schau doch mal im internet nach?!da müsste das doch drinne stehn irgendwo...oder noch besser ruf einfach bei der krankenkasse an und erkundige dich dort wies aussieht.

lg und gute besserung trotzdem eine schöne schwangerschaft

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S
sana'_12875576
26.04.05 um 14:52

Hallo,
ich bin jetzt in der 19. SSW und habe seit 11 Wochen ein beschäftigungsverbot.. ich bekomme meinen vollen lohn und das wird auch so bei dir sein.. die Krankenkasse zahlt einen teil an deinen arbeitgeber.. so hat es mir mein arbeitgeber erklärt.. mach dir mal keine sorgen, du bekommst bist 6 wochen vorm Et deinen vollen Lohn und sollte es nicht so sein, dann musst du dich noch mal mit deinem arbeitgeber unterhalten und notfalls mit dem arbeitsgericht drohen.. das wirkt meist schon wunder.. wünsche dir noch eine schöne schwangerschaft-- Lg Nadine

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A
an0N_1243225299z
27.04.05 um 11:44

Beschäftigungsverbot
hallo,

hast du ein beschäftigungsverbot, dann muss dein Arbeitgeber den durchschnittslohn der letzten 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft bezahlen.
(Wenn dein Arbeitgeber aber weniger als ich glaube 20 Angestellte hat, dann bekommt er das Geld vom Staat? oder von der KRankenkasse? weiss ich gerade nicht genau von wem wieder zurück)

bist du Arbeitsunfähig geschrieben, dann zahlt nach 6 Wochen die Krankenkasse 70% des Nettogehalts des letzten Monats, wo du noch nicht Krank warst.

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L
lalage_11981942
12.08.05 um 13:15

Zu deiner Beruhigung
hier mal ein Gerichtsurteil dazu

Frankfurt/Main (dpa) - Schwangere Arbeitnehmerinnen haben auch bei einem ärztlichen Beschäftigungsverbot Anspruch auf volle Lohnfortzahlung bis zum Eintritt in den Mutterschutz. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt entschieden (Az.:6 Ca 4948/01).

Die Richter gaben damit der Klage einer technischen Angestellten gegen ein Ofenbauunternehmen statt und verurteilten die Firma, an die Mitarbeiterin rund 9300 Euro (18 000 Mark) Gehalt nachzuzahlen.

Die bei dem Unternehmen befristet tätige Arbeitnehmerin hatte kurz nach Feststellung ihrer Schwangerschaft vom Arzt die Anweisung erhalten, bis zur Geburt des Kindes nicht mehr zu arbeiten. Grund für das Beschäftigungsverbot waren die Erfahrungen aus einer vorangegangenen, sehr problematischen Schwangerschaft der Frau und die damit verbundene Gefahr für Mutter und Kind.

Laut Urteil entbindet ein derartiges Beschäftigungsverbot Arbeitgeber nicht von der vollständigen Lohnfortzahlungspflicht. Das Unternehmen könne sich dabei auch nicht auf den Umstand berufen, dass es im Normalfall kranken Arbeitnehmer nur sechs Wochen lang den Lohn zahlen muss. Im Falle einer Schwangerschaft gelte diese Regelung nicht, so der Vorsitzende Richter.

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A
an0N_1276634499z
14.08.05 um 12:46

War gerade bei einer Anwaeltin,...
da mein Gyn ebenfalls uerbelegt, mir ein Arbeitsverbot auszustellen. Bin in der 26. SSW.
Bei dir sind es, denke ich, typische Beschaeftigungsverbotsgruende, daher man keine Sorge. Solange der Arbeitgeber dir nicht einen anderen (gleichwertig quailfizierten) Arbeitsplatz anbieten kann, an dem deine Schwangerschaft nicht gefaehrdet ist, kann er das Verbot nicht ablehnen und muss dir das Durchschnittsgehalt, was du 3Monate vor Eintritt der Schwangerschaft bekommen hast, weiterzahlen. Bei mir ist es leider so, dass es u.a. kardiologische und psychische Probleme sind, daher ist es nicht eindeutig, ob mir das Arbeitsverbot "zusteht"... Mein Unternehmen ist ziemlich gross, so dass der Chef, die Lohnfortzahlung selber tragen muss und nicht von der KK wiederbekommt, daher bin ich mir fast sicher, dass er mit Tricks versuchen wird, mich wieder zur Arbeit zu bekommen (alleine schon um zu schikanieren und zu "gewinnen".
Bekomme in der naechsten Wo bescheid, ob sich der Arbeitgeber auf Grund meiner Diagnosen dagegen wehren kann,wenn ja, dann hoffe, ich, dass der Arzt mich weiterhin AU schreibt. Dann bekomme ich lt. meiner KK (der AOK) ab der 6. AU Woche ca. 90% vom Nettogehalt bzw. ca 60-70% vom Bruttogehalt.
Hoert sich aber bei dir nicht so an, als ob der Arbeitgeber Stress macht, alseo keine Panik und geniesse deine Schwangerschaft und goenne dir viel Gutes...
ILKA

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M
margo_12684341
17.09.07 um 15:53

OK, ist spät aber vielleicht brauchts noch jemand
Hallo,
ich bin auch schwangerund kriege jetzt ein Beschäftigungsverbot. Mir hat man folgende Infos gegeben: Jeder Arbeitgeber muss einen bestimmten Betrag für jeden Angestellten in einen Fond (vergessen wie er heisst) einzahlen und wenn z.B. ein Beschäftigungsverbot eintritt dann bekommt er den vollen Lohn aus diesem Fond zurückbezahlt. Mir wurde ausdrücklich gesagt dass der Arbeitgeber ALLES bezahlt kriegt. Wurde mir erklärt von Frau Waidmann, Tel. 07371 187372 das gehört zu einem Ministerium (weiss auch nicht mehr genau wie ich dazu kam denn ich habe diesbezüglich Stunden im Internet gesucht und noch mehr vertelefoniert, sie wurde mir dann von jemand empfohlen...)und es steht das volle Gehalt aus dem Durchschnitt der letzten drei Monate zu.Das bleibt bis zum Mutterschutz.
Ach ja, dann gibt es auch noch ein Bürgertelefon in Fragen des Arbeitsrechts, die Nummer kann man auch beim Arbeitsamt bekommen, ansonsten mal im Internet surfen.
Schöne Grüsse!!

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H
happy_12728574
09.07.08 um 15:12

Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverbot
Hallo,
mir ging es genauso wie dir.Mein Arbeitgeber hat 6 Wochen Lohnfortzahlung geleistet und dann sollte ich nichts mehr bekommen.Doch ich habe mich beim Amt für Arbeitsschutz erkundigt, und dort wurde mir bestätigt, das der Arbeitgeber im Zuge des U 2 Verfahrens (LFZG)
weiter zahlen muß bis zum Muttersachutz.
Dieses Geld holt er sich von der Krankenkasse wieder.
Also am Ball bleiben und handeln. Er muß zahlen, sonst macht er sich strafbar.

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R
rosy_12119877
11.05.11 um 15:52


Es lebe der Sozialstaat..
Mir gehts gut, aber ich mach mich selber so einen langen Arbeitstag, dass ich es nicht mehr packe.. Toll!

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B
brigid_12756645
06.07.11 um 0:10

Beschäftigungsverbot
Ich bin seit heute im Beschäftigungsverbot, meine Frauenärztin hat von meinem Arbeitgeber eine Bestätigung erhalten,das sie mir keinen Schonplatz geben können. Erst mit diesem Schreiben vom Arbeitgeber kann deine Ärztin dir ein Beschäftigungsverbot erteilen. Deinen Lohn bekommst du weiter, wird aber wohl von der Krankenkasse voll übernommen. LG

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A
aune_12753772
16.12.16 um 9:07

Hallo ich bin jetzt in der 20 ssw

habe seit 8.12.16 ein BV bekommen da ich nicht alleine im Laden stehen darf und ich Risiko SS habe.  Zu meiner frage ich habe am 01.08.16 angefangen zu arbeiten Anfang September habe ich dann erfahren das ich schwanger bin habe es auch meinen Arbeitgeber gesagt. Jetzt zu meiner frage wie wird das mit dem Geld berechnet beim BV man rechnet ja immer 3 Monate vor der SS die man gearbeitet hat bei mit ist es aber nur ein Monat wie wird es berechnet weiß das jemand und hat ein Beispiel für mich. 

Danke

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