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Forum / Job & Karriere

Maßnahme

Letzte Nachricht: 13. März 2009 um 2:28
A
auri_12747464
23.02.09 um 16:27

Ich bin schon längere zeit arbeitslos bekomme aber keine Leistung!
Jetzt soll ich schon wieder an eine Fortbildungsmaßnahme teilnehmen, die letzte war erst im Oktober!
Ich bekomme für die Maßnahmen nie geld!
Jetzt meine Frage, muss ich an den Maßnahmen teilnehmen, weil sie bringen mir nix, geht meist nur ums Bewerbungsschreiben.

Bitte um Hilfe

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L
lise_12366700
23.02.09 um 21:14

Ja musst du
Hallöchen,
um es vorne weg zu nehmen, ob du Leistungen bekommst oder nicht, macht eigendlich keinen Unterschied.
Wer arbeitslos ist, ist bereit alle Möglichkeiten zu nutzen seine Arbeitslosigkeit zu beenden. Dazu gehören eben auch Maßnahmen. Damit hast du dich einverstanden erklärt mit deiner Arbeitslosmeldung.

Weigerst du dich dran teilzunehmen wird wahrscheinlich die Abmeldung erfolgen. Eine erneute Meldung ist dann unter erschwerten Bedingungen nur möglich und bedeuten evtl. die sofortige Zuweisung zur Maßnahme.

Seit 1.1.09 gibt es die Möglichkeit einer Vermittlungssperre. Da diese noch sehr neu ist und noch nicht weit verbreitet kann ich dir nicht sehr viel dazu sagen. Ich weiß, dann wird die Vermittlung für drei Monate eingestellt. Die Zeit wird auch nicht als Anrechnungszeit an den Rentenversicherungsträger gemeldet. Auch da kann es passieren, dass nach drei Monaten wieder eine Maßnahme folgt.

Nur für den Fall, dass du auf die Idee kommen solltest. Eine Arbeitsunfähigkeit schließt den Maßnahmebeginn nicht aus. Verschiebt den evtl. nur. Auch ein Nebenjob ist kein Hinderungsgrund für die Maßnahme.

Falls du noch Fragen hast, raus damit

Liebe Grüße hexchen

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D
debbi_12096319
09.03.09 um 21:53
In Antwort auf lise_12366700

Ja musst du
Hallöchen,
um es vorne weg zu nehmen, ob du Leistungen bekommst oder nicht, macht eigendlich keinen Unterschied.
Wer arbeitslos ist, ist bereit alle Möglichkeiten zu nutzen seine Arbeitslosigkeit zu beenden. Dazu gehören eben auch Maßnahmen. Damit hast du dich einverstanden erklärt mit deiner Arbeitslosmeldung.

Weigerst du dich dran teilzunehmen wird wahrscheinlich die Abmeldung erfolgen. Eine erneute Meldung ist dann unter erschwerten Bedingungen nur möglich und bedeuten evtl. die sofortige Zuweisung zur Maßnahme.

Seit 1.1.09 gibt es die Möglichkeit einer Vermittlungssperre. Da diese noch sehr neu ist und noch nicht weit verbreitet kann ich dir nicht sehr viel dazu sagen. Ich weiß, dann wird die Vermittlung für drei Monate eingestellt. Die Zeit wird auch nicht als Anrechnungszeit an den Rentenversicherungsträger gemeldet. Auch da kann es passieren, dass nach drei Monaten wieder eine Maßnahme folgt.

Nur für den Fall, dass du auf die Idee kommen solltest. Eine Arbeitsunfähigkeit schließt den Maßnahmebeginn nicht aus. Verschiebt den evtl. nur. Auch ein Nebenjob ist kein Hinderungsgrund für die Maßnahme.

Falls du noch Fragen hast, raus damit

Liebe Grüße hexchen

Das ist alles richtig,
aber Ich bin der Meinung, dass dies von der Agentur nicht korrekt geprüft wird! Mir wurde auch eine "Maßnahme" aufgebrummt - und das nach VIER WOCHEN ohne Arbeit. Ich bin Buchhalterin, seit 25(!) in Berufspraxis, spreche drei Sprachen ! Beim zweiten Termin bei einer Arbeitsvermittlerin, hatte diese innerhalb von FÜNF MINUTEN(!) festgestellt, dass ich an einer dreimonatige Maßnahme und einem zusätzlichen Berufspraktikum teilnehmen muss. Die "Maßnahme" bestand aus Englisch und der Software SAP. Dies nur, weil sie mich fragte, ob ich den schon mit SAP gearbeitet habe und Englisch kann. Auf diese Frage habe ich ihr geantwortet, dass ich mit SAP noch nicht gearbeitet habe, aber mit DATEV, dies aber kein Problem sein dürfte, da diese Riesenprogramme immer auf die jeweilige Firma zugeschnitten wird und es mir relativ leicht fällt, mich in neue Software einzuarbeiten (was ja eigentlich normal ist, denn jedes Unternehmen arbeitet mit einer anderen Software). Einarbeitungszeiten in die Firmensoftware werden immer gegeben. Bezüglich der englischen Sprache antwortete ich, dass ich englisch sprechen kann und alles verstehe, ich aber vielleicht beim ersten Kontakt zu englischsprechenden
Leuten erstmal eine Hemmschwelle überschreiten muss.
Diese Maßnahme wurde mir eine Woche vor Weihnachten bis zum Jahresende aufgedrängt. Nachdem in dieser kurzen Zeit keinen beginnenden Kurs fand, habe ich dies dem Arbeitsamt mitgeteilt. Ich erhielt einen bösen, erpresserischen Anruf einer ganz anderen Arbeitsvermittlerin, ob ich denn zu faul wäre, etwas zu tun?
Ich war echt geschockt und bekam Angst, meinen Anspruch zu verlieren und meldete mich kurzerhand bei einer Akademie an.
So, ich kann nur sagen, dass dieser Kurs - vor allem in SAP absolut nur mit Werbung für dieses Unternehmen zu tun hat - absolut zum Einschlafen war! Das ist kein Kurs - sondern eine mit Kopfhörern zu lernende Kindergartenshow ! Im Englischkurs wurde ich nach einer Woche rausgeschmissen, weil ich alles wusste! Ich habe dann am Kurs für Business-Englisch teilgenommen, was mit Business-Englisch nichts zu tun hatte, sondern zwei Stufen höher war, als der vorherige Kurs.
Diese vom Nichtstun ermüdende Maßnahme machte mich absolut fertig! Sitz mal 8 Stunden vor einem PC und klicke nach Anweisung auf "die markierten Stellen"! Gott sei Dank hat meine Hand nicht mehr mitgespielt und ich wurde von meinem Arzt krank geschrieben.
Während dieser Zeit habe ich 80(!) Bewerbungen geschrieben (was vorher nicht ging) und mir ist klar geworden, dass dies nur Schikane ist, um von den Vermittlungserfolgen der sog. Arbeitsvermittler (die eh den ganzen Tag nichts tun ) abzuwenden! Im übrigen fragen ich mich: Ist eine derartige Behandlung korrekt, wenn man - wie ich für dieses Arbeitslosengeld I jahrelang eingezahlt hat?! Ist es nicht ein absoluter HOHN, jemandem, der 25 Jahre Berufspraxis (ohne Unterbrechung) hat, ein Praktikum aufzuhalsen?

ICH habe mich entschlossen, das auf keinen Fall mitzumachen und auch einmal gegen diese Machenschaften der Agentur für Arbeit anzugehen. Ich habe keine Krankmeldung mehr und werde auch eine Sperre in Kauf nehmen - allerdings mit einem Widerspruch. Ich weiß, dass ich auch ohne dieses Geld, nicht untergehe, denn jetzt fange ich an zu kämpfen! Ich werde nicht mehr tatenlos zusehen, wie unsere Staatsangestellten (und auch der Staat) unsere Steuergelder verschleudern!

Sicherlich muss abgewogen werden, wer eine Weiterbildungsmaßnahme nötig hat, wem sie wirklich zugute kommt und für wen es vergeudete Zeit ist. Allerdings kann so eine Prüfung nicht nur FÜNF MINUTEN DAUERN!

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D
debbi_12096319
13.03.09 um 2:28
In Antwort auf lise_12366700

Ja musst du
Hallöchen,
um es vorne weg zu nehmen, ob du Leistungen bekommst oder nicht, macht eigendlich keinen Unterschied.
Wer arbeitslos ist, ist bereit alle Möglichkeiten zu nutzen seine Arbeitslosigkeit zu beenden. Dazu gehören eben auch Maßnahmen. Damit hast du dich einverstanden erklärt mit deiner Arbeitslosmeldung.

Weigerst du dich dran teilzunehmen wird wahrscheinlich die Abmeldung erfolgen. Eine erneute Meldung ist dann unter erschwerten Bedingungen nur möglich und bedeuten evtl. die sofortige Zuweisung zur Maßnahme.

Seit 1.1.09 gibt es die Möglichkeit einer Vermittlungssperre. Da diese noch sehr neu ist und noch nicht weit verbreitet kann ich dir nicht sehr viel dazu sagen. Ich weiß, dann wird die Vermittlung für drei Monate eingestellt. Die Zeit wird auch nicht als Anrechnungszeit an den Rentenversicherungsträger gemeldet. Auch da kann es passieren, dass nach drei Monaten wieder eine Maßnahme folgt.

Nur für den Fall, dass du auf die Idee kommen solltest. Eine Arbeitsunfähigkeit schließt den Maßnahmebeginn nicht aus. Verschiebt den evtl. nur. Auch ein Nebenjob ist kein Hinderungsgrund für die Maßnahme.

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Liebe Grüße hexchen

Wie ist das möglich?
wer hat denn für das Arbeitslosengeld eingezahlt? Vielleicht auch jahrelang??! Dass, die ganze Sache tatsächlich so abläuft, ist mir klar! Aber kannst du mir sagen, aus welchem Grund?! Und erklär mir doch mal diese "Vermittlungssperre"! Darf ich, wenn ich mich irgendwo beworben habe, dort nicht arbeiten?
Richtig, eine AU schließt den Maßnahmebeginn nicht aus, aber zwei Nebenjobs mit selbst bezahlter Krankenkasse und Kündigung "beim Arbeitsamt" ist ein absoluter Kündigungsgrund! Das, was du hier abtippst, ist ja schlimmer, als in der DDR! Ich hoffe, du findest es nicht auch noch gerecht! Was ist bitte schön mit den ARGEII-Empfängern, die zu keiner Maßnahme müssen, sich teilweise vor dem Fernseher von früh bis abends den Bauch vollschlagen und alles (teilweise auch Urlaub) bezahlt bekommen?!

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