In Antwort auf cassy_13021794
Hallo,
ich denke eher, sie meint, dass sie zusammen wohnen
Ich finde das auch sehr eigenartig. Hast Du ihn denn auf die letzte Aktion angesprochen. Das ist schon ein gravierendes Hintergehen wie ich finde.
Sein Anspruch auf ALG wird sicherlich erschöpft sein nach so langer Arbeitslosigkeit.
Was hat er denn für eine Qualifikation?
LG und nimm ihn in die Mangel
Hartz 4
Er wird wohl Anspruch auf Hartz 4 haben, nur vermutlich kein Anspruch auf Wohngeld da sie ja als Bedarfsgemeinschaft veranlagt werden. ( Nur sehe ich das Problem wenn er nicht mal Hartz 4 beantragt, dann wird er nicht mal krankenversichert sein... )
Ich würde auch die Wohnung kündigen und in eine kleinere Wohnung umziehen und ihn dalassen. Er kann sich ja wieder melden wenn er sein Leben auf die Reihe bekommen hat.
Ansonsten du bist 21 und scheinbar fleißig, bei den Onlinebörsen würden dir die berufstätigen Männer die Tür einrennen... . Er scheint keine Ahnung zu haben wieviel Glück er mit dir hat!
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