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Forum / Job & Karriere

Minijob neben der Ausbildung ?

Letzte Nachricht: 1. August 2012 um 20:41
A
angie_12340297
26.07.12 um 14:22

Hallo,
ich mache gerade eine Ausbildung und möchte gerne nebenbei Kellnern gehen, wie vil darf ich dort verdienen, ohne dass ich Abzüge bekomme ? Oder ist es garnicht möglich nebenbei ohne Abzüge arbeiten zu gehen ? Welcher Betrag würde sich dann noch lohnen . Weil wenn ich z.B 400 nebenbei verdiene und sie mir 200 abziehen, dann brauch ich nicht arbeiten gehen .
Ich hoffe auf viele Antworten Danke !

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L
lucius_12237905
31.07.12 um 6:59

Nein, ...
... der Nebenjob zählt NICHT zum zu versteuernden Einkommen dazu.

Bis zu 400,- pro Monat kann man dazuverdienen, der Arbeitgeber (vom Nebenjob) zahlt die Abgaben.

http://de.wikipedia.org/wiki/Minijob

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L
lucius_12237905
01.08.12 um 8:31

Ja, ...
... es ist nicht steuerfrei.
Kleiner Exkurs im Steuerrecht gefällig? Man unterscheidet zunächsteinmal zwischen steuerfreien und steuerbaren Einkünften.
Minijob ist grundsätzlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, daher steuerbar. Allerdings kann der Arbeitgeber eine 2% pauschale Lohnsteuer zahlen. Da dadurch für den Arbeitnehmer die Lohnsteuerzahlung abgegolten ist, kann er diese Einnahmen bei der Steuererklärung auch nicht angeben (da er keine Steuern darauf entrichtet hat -aber es wurden Steuern gezahlt).
Ein wenig anderst gestaltet es sich, wenn die Steuer durch den Arbeitnehmer getragen wird, also per Lohnsteuerkarte ein persönlicher Steuerabzug entsteht. Hier muss man natürlich die Einkünfte in der Steuererklärung angeben. Hat aber auch das Recht, eventuelle Werbungskosten in Anspruch zu nehmen.

Zur Auskunft Ihres Steuerberaters kann ich nichts sagen, da ich Ihre steuerlichen Verhältnisse nicht kenne. Er wird seine Gründe für diese Aussage haben (eventuell läuft Ihr Nebenjob auf Steuerkarte?)

MfG
von jemandem, der seit 19 Jahren im Lohn- und Einkommensteuerbereich tätig ist.

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L
lucius_12237905
01.08.12 um 20:41

Zur ...
... Zeit liegt der Grundfreibetrag bei 8.004,- für Ledige. Erst wenn dieser Betrag überschritten ist, fallen Steuern an.

Dabei ist es egal, wie die Steuerklasse ist. Die EINKOMMENsteuer wird nach Steuertabelle errechnet.

Die Steuerklassen 1, 2, 3, 4, 5 und 6 dienen lediglich dazu, ein LOHNSTEUERabzugsmerkmal festzulegen. Die einbehaltene Lohnsteuer wird als Vorauszahlung von der ermittelten Einkommensteuer abgezogen.

Ich zahle 12 mal im Jahr Lohnsteuer ( seufz), mache aber auch nur einmal im Jahr eine Einkommensteuererklärung.

Natürlich können Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass Sie nach Steuerkarte abgerechnet werden. Bei Steuerklasse 1 dürfte auch kein Abzug stattfinden.

Sprechen Sie aber am Besten mit Ihrem Steuerberater, da er, wie schon gesagt, Ihre Verhältnisse eher kennt.

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