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Forum / Job & Karriere

Möchte mit Freund zusammen ziehen Bedarfsgemeinschaft

Letzte Nachricht: 24. November 2011 um 23:37
K
kukka_12448238
06.05.11 um 22:22

hallo,

also cih habe mal ne frage zu hartz 4 und zwar beziehe ich hartz 4 und wohne mit meinem Sohn alleine demnächst möchte ich aber endlich mal mit meinem freund den kindsvater zusammen ziehen jetzt verdient er ca. 1000 wie ist das denn mit der miete bekomm cih dann immernoch etwas vom amt? also ich macher derzeit auch ein minijob aber das würde definitv nicht reichen? ist jemand vielleicht in der situation ? also ein teil würde wegfallen das weiß ich die miete beträgt derzeit 600 möchte dann aber umziehen wenn wir zusammen ziehen dann würde sie 750 warm kosten

über antworten würde ich mich riesig freuen

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J
jakki_12131046
19.05.11 um 18:01

Hallo,
uch möchte nichts falsches weitergeben, aber wegen der Miete wurde uns glaub ich mal gesagt dass sie nur gezahlt wird, wenn die wohnung angemessen ist (größe,miete). das ist von ort zu ort etwas unterschiedlich, schliesslich gibt es "billigere" wohngegenden und auch "teurere", da sind die ämter "angepasst". Also bei uns in der stadt wären das beispielsweise für 3 Personen 75qm, Grundmiete 308 und Nebenkosten 80+heizkosten 90Euro..

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J
jeanna_12906612
21.05.11 um 13:05


wir sind 5 bersonen haben 900 euro einamen und bekommen noch 500 euro hartz4. die miete kostet warm 910 euro strom 165 euro tel und internet und TV 100 euro . so bleiben uns noch 250 euro zum leben

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J
jeane_12126508
12.10.11 um 10:48

Hu hu
du musst mal googeln wieviel für einen 3 personen-haushalt zusteht... also qm und wie hoch die kalt miete sein darf... aber denke 750 warm geht noch...
jeder person werden 360 euro angerechnet oder 365 euro... bei kinder weiss ich es nicht... aber dein freund/mann muss dich mit finanzieren... egal ob mann oder nur der freund... ist dann eine eheähnliche betziehung... musst dich leider dann dann überraschen lassen...

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L
lucius_12237905
12.10.11 um 14:01

Fragen ...
... Sie doch einfach beim Amt nach. Dort kann Ihnen auch bezüglich der Wohnungsgröße Auskunft gegeben werden.

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D
dana_12761439
09.11.11 um 12:48

Aaaalso...
Zieht ihr zusammen, bildet ihr in der Regel eine Bedarfsgemeinschaft, weshalb es nicht möglich ist, dass nur du und dein Sohn Leistungen beziehen, sondern wenn dann ihr alle zusammen.

Euer Bedarf beträgt dann 2 x 328 + 215 , wenn dein Sohn unter 6 Jahre ist bzw. 251 wenn er unter 14 ist + die Kosten der Unterkunft in Höhe von 750 (ich geh mal davon aus, dass die Wohnung angemessen ist. Du solltest allerdings noch mal beim Amt nachfragen, das kann regional sehr unterschiedlich sein). Daraus errechnet sich ein Gesamtbedarf von 1621 bzw. 1657.

Das anrechnungsfähige Einkommen, das dem Bedarf gegenüber steht, setzt sich zusammen aus dem Kindergeld (=154) und dem Erwerbseinkommen deines Freundes unter Berücksichtigung der Absetzungsbeiträge. Dieses beträgt grob geschätzt 720 bei einem Grundfreibetrag von 100 und einem Absetzungsbetrag von 20% der verbleibenden 900. Davon abzuziehen sind noch private Steuern, Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Sozialversicherungen oder entsprechende, "angemessene" Beiträge zur privaten sozialen Sicherung, weitere private Versicherungen wie die Haftpflicht- oder Gebäude-Brandversicherung oder auch Fahrtkosten zwischen Wohnung und Betriebsstätte. Gehen wir also mal von einem anrechenbaren Einkommen von knapp 600 übrig.

Daraus ergibt sich eine Differenz von 1021 bzw. 1057, die ihr vom Amt bekommen würdet.

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A
an0N_1290661399z
19.11.11 um 20:24
In Antwort auf dana_12761439

Aaaalso...
Zieht ihr zusammen, bildet ihr in der Regel eine Bedarfsgemeinschaft, weshalb es nicht möglich ist, dass nur du und dein Sohn Leistungen beziehen, sondern wenn dann ihr alle zusammen.

Euer Bedarf beträgt dann 2 x 328 + 215 , wenn dein Sohn unter 6 Jahre ist bzw. 251 wenn er unter 14 ist + die Kosten der Unterkunft in Höhe von 750 (ich geh mal davon aus, dass die Wohnung angemessen ist. Du solltest allerdings noch mal beim Amt nachfragen, das kann regional sehr unterschiedlich sein). Daraus errechnet sich ein Gesamtbedarf von 1621 bzw. 1657.

Das anrechnungsfähige Einkommen, das dem Bedarf gegenüber steht, setzt sich zusammen aus dem Kindergeld (=154) und dem Erwerbseinkommen deines Freundes unter Berücksichtigung der Absetzungsbeiträge. Dieses beträgt grob geschätzt 720 bei einem Grundfreibetrag von 100 und einem Absetzungsbetrag von 20% der verbleibenden 900. Davon abzuziehen sind noch private Steuern, Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Sozialversicherungen oder entsprechende, "angemessene" Beiträge zur privaten sozialen Sicherung, weitere private Versicherungen wie die Haftpflicht- oder Gebäude-Brandversicherung oder auch Fahrtkosten zwischen Wohnung und Betriebsstätte. Gehen wir also mal von einem anrechenbaren Einkommen von knapp 600 übrig.

Daraus ergibt sich eine Differenz von 1021 bzw. 1057, die ihr vom Amt bekommen würdet.


man bekommt nicht die ganze miete bezahlt,nur die kalt miete wen sie angemessen ist und für die nebenkosten kommen sie nur zum teil auf ,unsere wohnung kostet 600 kalt und 312 euro nebenkosten und wird berechnet mit 750 euro ca.
strom tel indernet ist luxus das braucht ein hartz4 aufstocker nicht.ich verstehe nicht warum immer alles so schön gerechnet wird.

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jeane_12126508
20.11.11 um 18:25
In Antwort auf an0N_1290661399z


man bekommt nicht die ganze miete bezahlt,nur die kalt miete wen sie angemessen ist und für die nebenkosten kommen sie nur zum teil auf ,unsere wohnung kostet 600 kalt und 312 euro nebenkosten und wird berechnet mit 750 euro ca.
strom tel indernet ist luxus das braucht ein hartz4 aufstocker nicht.ich verstehe nicht warum immer alles so schön gerechnet wird.

He he
strom ist luxus... das ist mal geil ausgedrück... heitzung manchmal leider auch... aber ich sag immer wenigens etwas und das ohne was zu tun... ( ausser selber mal was an arbeitslosenversicherung betzahlen )

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A
an0N_1290661399z
20.11.11 um 21:05
In Antwort auf jeane_12126508

He he
strom ist luxus... das ist mal geil ausgedrück... heitzung manchmal leider auch... aber ich sag immer wenigens etwas und das ohne was zu tun... ( ausser selber mal was an arbeitslosenversicherung betzahlen )


bin nur hartz4 aufstocker, habe 24jahre in einer firma gearbeitet und dachte da arbeite ich bis zur rente ,doch da kam die wirtschaftskrise und die aufträge gingen zurück und da wurte ich wegen arbeitsmangel geküntigt [2010],ich bekam alg1 und nahm noch ein 400euro job an da hatte ich 2 jobs zu 400 euro =100std arbeit für 800euro uns gings gut.2011bekam ich dan alg2 und seither werte ich nur schikaniert vom amt,ich hatte noch kein pfennig hartz4 auf der bank aber schonn ein eineurojob am halts (bekam 400euro aufgestockt)ich sagte denen aufem amt wenn ich ein eineurojob mache kann ich den vertinst von 800euro nicht halten SIE sagten wenn ich denn 1eurojob nicht anneme bekomme ich eine sperre, ok 5o std 1eurojob für 50euro im monat und 250 euro weniger von meinen mini jobs,so bakam ich nun 650euro hartz4 und nach einem halben jahr wo der 1eurojob vorbei war sagten sie ich muss ein job suchen wo ich sozialversichert bin ich sagte ihnen das ich doch über meine frau vermilienversichert bin und sie lohnsteuerklasse 3/2 hat von mir und ich 5/0 und das ich daher sicherlich genauso viel vertine wie jetzt oder eher weniger, dan sagten sie wenn ich nicht arbeiten will bekommen sie eine sperre ,ok,ich nahm eine stelle an zu 75% 100 std im monat zu 8,55 euro die neben jobs konte ich nicht mehr halten es war zeitlich einfach nicht mehr machbar hätte wider 800EURO vertint. ,jetzt am 15,11,2011 bekamm ich den ersten lohn für 90std 769,50euro brutto wolt ihr wissen was es netto ist ? aufs konnto kammen es ist kein witz 508 euro.der neue hartz4 satz wirt gerade berechnet. auf dem lohnbüro meinten sie wenn ich 150std arbeite wenn es mehr arbeit gibt hätte ich mit der steuerklasse 5 so etwar 855 euro netto also das heist 50std mehr im monat arbeit für 55euro WO IST DA DER SINNNNNNNN. hatt jemant ein job übrig für einen alten hassen mit 45 wo man 2500euro brutto vertint dann binn ich wider weg von hartz4,wo ich mich bewerbe heist es wir sind ein junges team.ok soviel zu hartz4.aufstockung,übrigens ich arbeitete in der protucktion und da kommt man ja nur noch über eine leifirma rein für 7,20 euro die std hmmm macht auch kein sinn ODER

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D
dana_12761439
21.11.11 um 10:44
In Antwort auf an0N_1290661399z


man bekommt nicht die ganze miete bezahlt,nur die kalt miete wen sie angemessen ist und für die nebenkosten kommen sie nur zum teil auf ,unsere wohnung kostet 600 kalt und 312 euro nebenkosten und wird berechnet mit 750 euro ca.
strom tel indernet ist luxus das braucht ein hartz4 aufstocker nicht.ich verstehe nicht warum immer alles so schön gerechnet wird.

Schön gerechnet...
... ist da nix. Die Zahlen die ich oben ausgrechnet hab sind nur überschlagsweise gerechnet, ist ja klar. Das Amt hat dafür entsprechende Rechenprogramme, die geben sicher nix selbst in den Taschenrechner ein, so wie's ihnen gerade passt.

Kosten für Energie und Nachrichtenübermittlung werden schon mit dem Regelsatz abgegolten und sind deshalb in den Unterkunftskosten gar nicht zu berücksichtigen. In der Regel werden die Kosten der Unterkunft in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen geleistet... warum das in eurem speziellen Fall nicht so ist, weiß ich nicht. Am besten einfach mal erkundigen und eine Aufsplittung der Kosten verlangen, damit man genau nachvollziehen kann, was gezahlt wird und was nicht.

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lucius_12237905
21.11.11 um 20:53
In Antwort auf an0N_1290661399z


bin nur hartz4 aufstocker, habe 24jahre in einer firma gearbeitet und dachte da arbeite ich bis zur rente ,doch da kam die wirtschaftskrise und die aufträge gingen zurück und da wurte ich wegen arbeitsmangel geküntigt [2010],ich bekam alg1 und nahm noch ein 400euro job an da hatte ich 2 jobs zu 400 euro =100std arbeit für 800euro uns gings gut.2011bekam ich dan alg2 und seither werte ich nur schikaniert vom amt,ich hatte noch kein pfennig hartz4 auf der bank aber schonn ein eineurojob am halts (bekam 400euro aufgestockt)ich sagte denen aufem amt wenn ich ein eineurojob mache kann ich den vertinst von 800euro nicht halten SIE sagten wenn ich denn 1eurojob nicht anneme bekomme ich eine sperre, ok 5o std 1eurojob für 50euro im monat und 250 euro weniger von meinen mini jobs,so bakam ich nun 650euro hartz4 und nach einem halben jahr wo der 1eurojob vorbei war sagten sie ich muss ein job suchen wo ich sozialversichert bin ich sagte ihnen das ich doch über meine frau vermilienversichert bin und sie lohnsteuerklasse 3/2 hat von mir und ich 5/0 und das ich daher sicherlich genauso viel vertine wie jetzt oder eher weniger, dan sagten sie wenn ich nicht arbeiten will bekommen sie eine sperre ,ok,ich nahm eine stelle an zu 75% 100 std im monat zu 8,55 euro die neben jobs konte ich nicht mehr halten es war zeitlich einfach nicht mehr machbar hätte wider 800EURO vertint. ,jetzt am 15,11,2011 bekamm ich den ersten lohn für 90std 769,50euro brutto wolt ihr wissen was es netto ist ? aufs konnto kammen es ist kein witz 508 euro.der neue hartz4 satz wirt gerade berechnet. auf dem lohnbüro meinten sie wenn ich 150std arbeite wenn es mehr arbeit gibt hätte ich mit der steuerklasse 5 so etwar 855 euro netto also das heist 50std mehr im monat arbeit für 55euro WO IST DA DER SINNNNNNNN. hatt jemant ein job übrig für einen alten hassen mit 45 wo man 2500euro brutto vertint dann binn ich wider weg von hartz4,wo ich mich bewerbe heist es wir sind ein junges team.ok soviel zu hartz4.aufstockung,übrigens ich arbeitete in der protucktion und da kommt man ja nur noch über eine leifirma rein für 7,20 euro die std hmmm macht auch kein sinn ODER

Hätten ...
... Sie doch die Lohnsteuerklasse gewechselt.

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A
an0N_1290661399z
22.11.11 um 14:16
In Antwort auf lucius_12237905

Hätten ...
... Sie doch die Lohnsteuerklasse gewechselt.

Hi
haben wir doch gemacht weil meine frau viel mehr vertint als ich,und sie hat auch als mal woend tinst und ich nicht höchstens wen sie urlaub hat und ich muss sie vertreten

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L
lucius_12237905
24.11.11 um 14:13
In Antwort auf an0N_1290661399z

Hi
haben wir doch gemacht weil meine frau viel mehr vertint als ich,und sie hat auch als mal woend tinst und ich nicht höchstens wen sie urlaub hat und ich muss sie vertreten

Nein , ...
... Sie schreiben, dass Sie Lohnsteuerklasse 5 haben und Ihre Frau Klasse 3, obwohl Sie Beide gleich viel verdienen.

Noch etwas anderes und Bitte nicht übel nehmen: wenn Ihre Bewerbungen in dem Deutsch verfasst sind, in dem Sie hier schreiben, ist es kein Wunder, dass Sie keine Stelle bekommen....

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an0N_1290661399z
24.11.11 um 23:37
In Antwort auf lucius_12237905

Nein , ...
... Sie schreiben, dass Sie Lohnsteuerklasse 5 haben und Ihre Frau Klasse 3, obwohl Sie Beide gleich viel verdienen.

Noch etwas anderes und Bitte nicht übel nehmen: wenn Ihre Bewerbungen in dem Deutsch verfasst sind, in dem Sie hier schreiben, ist es kein Wunder, dass Sie keine Stelle bekommen....


meine frau verdint mehr als ich weil sie schon 10 jahre im öffendlichendinst ist und hatt sich schon hoch gearbeitet und ich erst angefangen habe vor 1 monat und ich suche keine arbeit mehr habe genug arbeit 100std öffendlichendinst und 125 std mini jobs.Bewerbungen, zum glück muste ich noch keine schreiben habe bis jetzt immer so arbeit gefunten

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