In Antwort auf cassy_13021794
Hallo!
Mir war gar nicht bekannt, dass man Bezüge vom Joncenter überhaupt erstatten muss. Wäre es möglich, dass es noch um die verauslagte Kaution geht?
Keine Kaution
Es geht darum dass das Jobcenter die EKS abschliessend wollen, und es theoretisch nicht mehr notwendig ist. Doch die Sozialhilfe muss man zurück zahlen wenn es 1. ein kurzer Zeitraum ist oder so wie in meinem Fall der Vater vermögend ist und man wegen ihm(Trennung kein Unterhalt/Gericht) reinrutscht. Er hat ganze 10.000 ans Amt bezahlen müssen. Nur jetzt drohen die mir im Nachhinein auch um die gleiche Summe weil ich die EKS nicht abgeben habe. Die spinnen doch. Also wäre es doppelt. Wer kennt sich damit aus? HILFE
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