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Forum / Job & Karriere

Nebenkosten zahlt das auch das amt bei alg1'?

Letzte Nachricht: 29. Januar 2009 um 9:21
A
addie_12957404
26.01.09 um 17:16

ich bin arbeitslos und alg1emphänger habe jetzt nebenkostennachzahlung bekomm muss ich di tragen oder macht das ammt das

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J
jadyn_11916867
26.01.09 um 20:05

Ich
nein! nur bei alg 2

du hast so meine meinung geld verschenkt! am besten morgen einen antrag stellen!!

sobalt der stempel drauf ist bekommst du rückwirkend leistung!

ab antragsstellung!!!

WICHTIG mietvertrag

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A
addie_12156430
27.01.09 um 8:30
In Antwort auf jadyn_11916867

Ich
nein! nur bei alg 2

du hast so meine meinung geld verschenkt! am besten morgen einen antrag stellen!!

sobalt der stempel drauf ist bekommst du rückwirkend leistung!

ab antragsstellung!!!

WICHTIG mietvertrag

Mh
Falls das Alg1 hoch genug ist... kann kein ALG2 beantragt werden. Das sagt aber meistens schon das Arbeitsamt, dass man noch ALG2 dazu beantragen kann.
Aber auf die Ämter würd ich mich auch nicht 100%ig verlassen.
Gruß
Billeb

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J
jadyn_11916867
27.01.09 um 11:05
In Antwort auf addie_12156430

Mh
Falls das Alg1 hoch genug ist... kann kein ALG2 beantragt werden. Das sagt aber meistens schon das Arbeitsamt, dass man noch ALG2 dazu beantragen kann.
Aber auf die Ämter würd ich mich auch nicht 100%ig verlassen.
Gruß
Billeb

Ich
da muss ich dir jetzt leider wiedersprechen

bei uns war es auch so !

beispiel: mein mann wurde kurzfristig arbeitslos!
die bei alg1 amt meinten wir bekommen nix da wir ja harz 4 bekommen! lach weg

ich habe die leute da erst mal aufgeklärt!!!

andersrum ist es genau so!

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A
addie_12156430
28.01.09 um 12:33
In Antwort auf jadyn_11916867

Ich
da muss ich dir jetzt leider wiedersprechen

bei uns war es auch so !

beispiel: mein mann wurde kurzfristig arbeitslos!
die bei alg1 amt meinten wir bekommen nix da wir ja harz 4 bekommen! lach weg

ich habe die leute da erst mal aufgeklärt!!!

andersrum ist es genau so!

Mh
Wieso denn das?
jmd wird arbeitslos, ist ALG 1 berechtigt. Bekommt 67% vom letzten Gehalt. Stellen wir uns mal vor, der hat dann trotzdem noch genug um zu Leben, konn er kein ALG2 beantragen.
Anders sieht es aus, wenn er mit seinem ALG1 sein Leben nicht decken kann. Dann kann er noch zusätzlich Alg 2 beantragen.

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J
jadyn_11916867
28.01.09 um 15:31
In Antwort auf addie_12156430

Mh
Wieso denn das?
jmd wird arbeitslos, ist ALG 1 berechtigt. Bekommt 67% vom letzten Gehalt. Stellen wir uns mal vor, der hat dann trotzdem noch genug um zu Leben, konn er kein ALG2 beantragen.
Anders sieht es aus, wenn er mit seinem ALG1 sein Leben nicht decken kann. Dann kann er noch zusätzlich Alg 2 beantragen.

Naja
weil ich die erfahrung gemacht habe nix bekommst du geschenkt!!

kein SB wird von sich aus beim alg1 amt sagen ihre leistung ist zu niedrig sie bekommen noch harz 4 !!

vor allem weil ich glaube beim alg1 antrag muss man nicht mal den mietvertag einreichen!

den die zahlen wie du schon sagst sowieso 67 % vom letzten gehalt

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A
addie_12156430
29.01.09 um 9:21
In Antwort auf jadyn_11916867

Naja
weil ich die erfahrung gemacht habe nix bekommst du geschenkt!!

kein SB wird von sich aus beim alg1 amt sagen ihre leistung ist zu niedrig sie bekommen noch harz 4 !!

vor allem weil ich glaube beim alg1 antrag muss man nicht mal den mietvertag einreichen!

den die zahlen wie du schon sagst sowieso 67 % vom letzten gehalt

Ok
Ja aber das ist doch normal, dass die meisten Herrschaften von dem Ämtern einen nicht drauf hinweisen, was einem sonst noch zusteht.
Aber dafür sind wir eine Demokratie
Wer sich traut zu Fragen, muss auch Antworten bekommen.
Deshalb bin ich der Meinung, man sollte Dinge die nicht jeder weiß, z.b. in einem Hife Forum öffentlich machen. Zwar keine Rechtsberatung, aber anstöße zum nachdenken und selbst informieren.
Gruß
Billeb

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