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Forum / Job & Karriere

Pausenregelung Sonderregelung brauche dringend schnellen Rat!!!!!!!!

Letzte Nachricht: 25. Juni 2017 um 3:39
C
charna_12172409
21.06.17 um 19:26

Hallo alle Zusammen,

Ich arbeite als Kinderpflegerin in einem Kindergarten. Arbeitswoche 39Stunden.
Im Juli gehen wir mit 30 Kindern auf eine Wallfahrt. Diese dauert von 9.30 bis 15.30. Arbeitsbeginn an diesem Tag ist 8.00 Uhr und Arbeitsende dann um 16.30 Uhr.
Also werden wir den ganzen Tag auf dieser Wallfahrt sein.Bis wir zurück sind ist es etwas 16.15 Uhr. So jetzt zu meinem eigentlichen ,,Problem". Ich habe meine Chefin dazu wegen der Pause von 30 Minuten gefragt die mir ja rechtlich definitiv zustehen. Sie meinte nur, dass wir an diesem Tag keine Pause haben werden und wir uns dass als Überstunden aufschreiben dürfen. Ich hab mir darüber erstmal Gedanken gemacht und das nicht für gut empfunden und wollte das eigentlich nicht auf mir sitzen lassen. Also nochmal zu Chefin und versucht ihr klar zu machen dass uns rechtlich gesehen eine Pause zusteht. Darauf hin meinte sie dass das nicht ginge weil wir nur vier Erwachsene auf 30 Kinder sind und sich niemand entfernen kann/darf. Dann meinte ich nur, dass ich das als grob fahrlässig empfinde und wenn etwas passiert( was man natürlich nicht hofft) es nur scheiße ausgehen kann zwegs Versicherung und so und ob man das nicht an oberster Stelle anbringen könnte. Sie verneinte dies und dass es in diesem Fall eine Sonderregelung wäre da wir ja auf Ausflug sind und wir ja dort auch Essen und Trinken bekommen im Festzelt (zusammen mit den Kindern).
Tja ich hab da jetzt nichts mehr dazugefügt und ich bin ratlos. Ich weiß dass mir die 30 Minuten zustehen wie kann ich nun weiter vorgehen? Hat sie recht mit dem was sie sagt Sonderregelung etc...???

Hoffe auf schnelle Antwort

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D
dean123456
23.06.17 um 7:26

Also ganz ehrlich wegen einem Tag und 30min würde ich hier kein Fass auf machen. Ich kenne es aus meiner Kindheit nicht das Lehrer oder Erzieher bei Ausflügen irgendwann mal Pause gemacht hätten.

Wenn du die 30min überhaupt nicht angerechnet bekämst, würde ich mich da vllt beschweren. Aber wenn du die noch als Überstunde bekommst ist doch alles noch okay. Den einen Tag wirst du schon durchstehen.

Es gibt manchmal einfach Arbeiten wo man sich schlecht an die Pausenzeiten halten kann.
 

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C
charna_12172409
24.06.17 um 6:34

Keine Angst ich denke dass ich meinen Job behalten werde

Man darf sich ja mal informieren....

Mir ging es ja in erster Linie um den Aspekt ob wenn etwas passiert die Versicherung zahlt.

Aber vielen Dank für die nette Antwort

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C
charna_12172409
24.06.17 um 6:35
In Antwort auf dean123456

Also ganz ehrlich wegen einem Tag und 30min würde ich hier kein Fass auf machen. Ich kenne es aus meiner Kindheit nicht das Lehrer oder Erzieher bei Ausflügen irgendwann mal Pause gemacht hätten.

Wenn du die 30min überhaupt nicht angerechnet bekämst, würde ich mich da vllt beschweren. Aber wenn du die noch als Überstunde bekommst ist doch alles noch okay. Den einen Tag wirst du schon durchstehen.

Es gibt manchmal einfach Arbeiten wo man sich schlecht an die Pausenzeiten halten kann.
 

Es ging mir in erster Linie darum ob die Versicherung zahlt wenn etwas passiert. Ein Fass möchte ich natürlich nicht aufmachen mich haben nur die rechtlichen Grundlagen interessiert.

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charna_12172409
24.06.17 um 6:40

Okay gut das kenne ich zum Beispiel garnicht dass man mit den Kleinen mehrere Tage wegfährt. Als wir zu Schulzeiten mit den Lehrern weggefahren sind weiß ich dass die Lehrer sich abgewechselt haben (also wenn wir ne Woche weg waren).
Mich hätte einfach die rechtliche Grundlage interessiert wenn etwas passiert. Aber wie du schon sagst es muss ja dann eine Regelung geben.
Leider konnte mir keiner bisher dazu eine Antwort geben 

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horus_12908484
25.06.17 um 3:39

Generell stehen Dir nach 6 Std. Arbeit mindestens 30 min. Pause zu! Das wird durch den Gesetzgeber im Arbeitszeitgesetz geregelt!! Wird sich aber durch diesen besonderen Umstand, in diesem Fall Wallfahrt/Ausflug mit Kindern, nicht umsetzen lassen da Ihr ja eine Aufsichtspflicht habt!! Eure Chefin gesteht Euch aber zu die 30 Minuten aus Arbeitzeit zu verbuchen!! Die könnte man z. B. bei nächster Gelegenheit Abbummeln oder Auszahlen lassen!! 

Versicherungstechnisch bist Du und Deine Kollegen über die GUV (Gesetzlicheunfallversicherung) versichert! In dieser Versicherung sind auch Kinder, die einen Kindergarten besuchen oder von einer Tagesmutter betreut werden mit eingeschlossen!! Die GUV ist eine Pflichtversicherung, jeder Arbeitgeber muss dort seine Arbeitnehmer anmelden und trägt die Beiträge im vollen Umfang alleine!! 

Desweiteren gehe ich davon aus das der Kindergarten eine Haftpflichtversicherung hat!! Sollte es wieder erwartend einen Unfall durch Fahrlässigkeit/Verletzung der Aufsichtpflicht geben und jemand zu Schaden kommen, sollte diese in einem solchen Fall eintreten!! 

Schau unter Google unter GUV oder Gesetzlicheunfallversicheung nach da steht noch einiges Genauere drin! Wer wie wann Versichert ist und welche Leistungen bei einem Unfall abgedeckt sind!! 

Ich hoffe ich konnte etwas weiterhelfen!!

LG aus Flensburg 

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