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Forum / Job & Karriere

Psycho terorr vom chef (hat sich verliebt)

Letzte Nachricht: 2. Juli 2012 um 7:35
C
camryn_11987505
25.07.11 um 16:53

Mein chef hat sich in mein verknallt, der mir der mann viel zu alt ist und ich nciht so empfinde, hat er mir gedroht mich raus zu werfen, wenn er irgendwas findet was mich belasten könnte.
Ich war nun schon eine Weile krankgeschrieben, ist es möglich mich bis zum ende der ausbildung krankschreiben zu lassen? (noch 5 monate)
Ich kann unter diesen bedingungen nicht mehr mit dem mann zusammen arbeiten!

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J
jarrod_12573167
13.06.12 um 15:39

Folgendes!
da ist immer verbraucherschutz ganz gut... oder arbeitsgericht... aber erstmal ne kostenlose beratung einholen

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L
lauren_12151736
22.06.12 um 13:27

Vorsicht
Versuche die zeit durchzustehen und mach dein abschluss...wenn er dich wieder bedrängt nimm es auf handy auf dann hast du was gegen ihn in der hand ...(aufnahme Ton in allen neueren Handys drin) dann wird er schon sehen wenn er dich feuert was vor gericht dann mit ihm passiert. solche aufnahmen gelten vor gericht als teilbeweis...
gruss Gabi

Ps: lass dich nicht stalken...

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N
nanook_12234272
26.06.12 um 7:43
In Antwort auf lauren_12151736

Vorsicht
Versuche die zeit durchzustehen und mach dein abschluss...wenn er dich wieder bedrängt nimm es auf handy auf dann hast du was gegen ihn in der hand ...(aufnahme Ton in allen neueren Handys drin) dann wird er schon sehen wenn er dich feuert was vor gericht dann mit ihm passiert. solche aufnahmen gelten vor gericht als teilbeweis...
gruss Gabi

Ps: lass dich nicht stalken...

Das ist ein sehr heikler rat denn du hier gibst.
Heimliche Tonaufnahmen erfüllen den Tatbestand der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. Du kannst das Gespräch gerne aufnehmen, aber nur nachdem du deinem Chef Bescheid gesat hast dass du es aufnimmst. Was du dann noch drauf hast kannst du dir ja denken. Heimlich gilt vor Gericht gar nichts.

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L
lauren_12151736
28.06.12 um 20:49
In Antwort auf nanook_12234272

Das ist ein sehr heikler rat denn du hier gibst.
Heimliche Tonaufnahmen erfüllen den Tatbestand der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. Du kannst das Gespräch gerne aufnehmen, aber nur nachdem du deinem Chef Bescheid gesat hast dass du es aufnimmst. Was du dann noch drauf hast kannst du dir ja denken. Heimlich gilt vor Gericht gar nichts.

Verletzung der Vertraulichkeit ..grins bist wohl auch so ein chef..hihi
wie willst du denn sonst rausbekommen das er dich belästigst...und glaub mir wenn du keinen zeugen hast gilt auch so eine tonaufnahme ...denn in den seltesten fällen macht ein Chef das unter zeugen...also wie gesagt tonaufnahme und dann wird man sehen ...ist ja auch zu deinen eigenen schutz ...und es zählt bis zu einem gewissen mass vor Gericht!

gruss Gabi

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nanook_12234272
29.06.12 um 7:02
In Antwort auf lauren_12151736

Verletzung der Vertraulichkeit ..grins bist wohl auch so ein chef..hihi
wie willst du denn sonst rausbekommen das er dich belästigst...und glaub mir wenn du keinen zeugen hast gilt auch so eine tonaufnahme ...denn in den seltesten fällen macht ein Chef das unter zeugen...also wie gesagt tonaufnahme und dann wird man sehen ...ist ja auch zu deinen eigenen schutz ...und es zählt bis zu einem gewissen mass vor Gericht!

gruss Gabi

Nein ich bin kein so ein Chef, ich habe nur ein bischen Ahnung von Gesetzen
Wirf mal einen Blick in den Paragraph 201 I StGB. Da kannst du Folgendes lesen:

'Mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

1. das nicht öffentliche Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.'

Absatz 2 Nr. 4 legt auch noch fest, dass der Versuch strafbar ist.

Willst du deinen 'guten Rat' immer noch aufrecht halten?

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lauren_12151736
01.07.12 um 23:28
In Antwort auf nanook_12234272

Nein ich bin kein so ein Chef, ich habe nur ein bischen Ahnung von Gesetzen
Wirf mal einen Blick in den Paragraph 201 I StGB. Da kannst du Folgendes lesen:

'Mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

1. das nicht öffentliche Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.'

Absatz 2 Nr. 4 legt auch noch fest, dass der Versuch strafbar ist.

Willst du deinen 'guten Rat' immer noch aufrecht halten?

Hmmm...
aha ...hmm stimmt wohl aber sieht das noch genau so aus wenn das Wort des anderen oder die aufgenommenen Taten die eine Straftat im Sinne des StGB darstellen schwerwiegener als der Paragraph wie oben genannt..?!dann denke ich ist diese Aufnahme gerechtfertigt ..und wird teilweise als Beweis zugelassen ...erst recht wenn es deine glaubwürdigkeit bestärken soll.

Ach ja heiner 9999 wäre doch mal super wenn du dann mal einen super Tip geben könntest was sie anstelle dessen machen soll...oder hab ich mich in dir doch nicht geirrt?!

lieben gruss Gabi

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nanook_12234272
02.07.12 um 7:35
In Antwort auf lauren_12151736

Hmmm...
aha ...hmm stimmt wohl aber sieht das noch genau so aus wenn das Wort des anderen oder die aufgenommenen Taten die eine Straftat im Sinne des StGB darstellen schwerwiegener als der Paragraph wie oben genannt..?!dann denke ich ist diese Aufnahme gerechtfertigt ..und wird teilweise als Beweis zugelassen ...erst recht wenn es deine glaubwürdigkeit bestärken soll.

Ach ja heiner 9999 wäre doch mal super wenn du dann mal einen super Tip geben könntest was sie anstelle dessen machen soll...oder hab ich mich in dir doch nicht geirrt?!

lieben gruss Gabi

Hallo Gabi,
im Gestzt steht leider nicht 'wird nur bestraft wenn die Aufnahme nicht berechtigt ist' sondern einfach der Sachverhalt. Aus welchen Gründen dies erfolgt ist in diesem Zusammenhang völlig unerheblich. Es sit und bleibt eine Straftat.

Einen Tip geben ist in diesem Fall sehr schwierig. Es ist wie in allen Fällen in denen nur zwei beteiligt sind und die Tat unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt findet. Es kommt immer darauf an wer was beweisen kann. Der Beweis wird aber definitiv nicht durch eine Straftat erbracht. Du kannst davon ausgehen dass ein Richter durchaus in der Lage ist sich selber ein Bild von gewissen Vorgängne zu machen. Aber es gilt auch 'vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand'.

LG
heiner

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