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Forum / Job & Karriere

Rechnungen nicht bezahlen

Letzte Nachricht: 23. April 2012 um 7:21
A
an0N_1275809599z
20.10.06 um 11:04

hi ich hätte mal eine frage ich mache mir sorgen um eine freundin,sie bestellt sachen im internet auf rechnung,und kann diese aber nicht bezahlen,ist das dann schon betrug??
irgendwie kauft sie warlos sachen die sie eigentlich garnicht braucht.
wie ist die gesetztes lage da???ich mache mir echt sorgen
weis jemand rat?

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A
adelle_11963897
25.10.06 um 13:23

Hi
ich weiß nicht ob das betrug ist (kann ich mir aber nicht vorstellen, wenn dann eher vertragsbruch), aber wenn sie so weiter macht und die sachen nicht bezahlen kann, wird bald der gerichtsvollzieher vor der tür stehen...

lg
kuke

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E
eadan_11848014
26.10.06 um 8:43

Das kann eine Krankheit sein!
Hallo bellacat,

es kann sein, dass deine Freundin krank ist. Kaufsucht ist eine Sucht wie viele andere, stürzt die Menschen in großes Elend.

Unter Umständen wird der Einkauf, von dem man von vorneherein weiß, dass man ihn nicht bezahlen kann, schon als Betrugsversuch ausgelegt. In jedem Fall bekommt deine Freundin aber negative Schufaeinträge und das wird es ihr erschweren, irgendwann, wenn nötig, Arbeit zu finden.

Vielleicht kannst du ja einmal ganz vorsichtig ansprechen, dass deine Freundin sich ärztlichen Rat einholen soll. Ich vermute, sie ist kaufsüchtig.

Liebe Grüße

Goethe

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P
paige_12719999
12.02.07 um 15:36

Klar is das Betrug!
Hallo,
wer Leistungen in Anspruch nimmt, bei denen er von vorneherein weiß das er diese nicht bezahlen kann/wird begeht Betrug! Das dürfte ja wohl klar sein.
Ich an deiner Stelle würde schleunigst gucken das sie Aufhört damit. Vielleicht ist sie Kaufsüchtig, dann soll sie bitte einen Psychologen aufsuchen.
Es kann sonst dazu kommen das sie 1. eine bzw. bald mehrere Anzeigen wegen Betruges am Hals hat und 2. Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid und letzten Endes Gerichtsvollzieher und EV.
http://www.forum-schuldnerberatung.de/
Vielleicht können die weiterhelfen wenn sie Zahlungsunfähig ist.
LG Cel

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N
nanook_12234272
23.04.12 um 7:21

Naja
wenn sie bereits beim Bestellen weiß dass sie die Sachen nicht bezahlen kann, nennt man dieses Eingehungsbetrug. Gem. 263 StGBFreiheitsstrafe bis zu 5 jahren oder Geldstrafe.

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