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Die Rechtslage sieht so aus: wenn du in den letzten 4 Jahren schon einmal einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben hast (das ist ja hier bei dir der Fall) und die Anspruchsdauer dann nicht voll ausgeschöpft hast, dann erhöht sich dein neuer Anspruch um den unverbrauchten Rest. Das heißt du kannst also innerhalb der 4Jahresfrist auf die nicht verbrauchte Anspruchsdauer zurückgreifen, falls du durch die neue Beschäftigung oder durch andere Versicherungszeiten die Anwartschaftszeit von 12 Monaten nicht erfüllst.
Nur als Beispiel: wenn du seit September ALG I beziehst und nun von Dezember bis Februar einer Beschäftigung nachgehst, bekommst du ab März noch 3 Monate ALG I.
Abgesehen davon: Ich hab aus meinem Bekanntenkreis bisher nur schlechtes von Zeitarbeitsfirmen gehört. Was für eine Ausbildung hast du denn? Und warum suchst du dir nicht was "gescheites"?