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Forum / Job & Karriere

Recht auf alg1?

Letzte Nachricht: 21. Oktober 2011 um 6:04
M
marte_12102121
17.10.11 um 16:58

hallo zusammen,
ich hab da mal eine frage, die mich gerade sehr beschäftigt.
ich habe nach einem jahr die kündigung bekommen, habe ein halbes jahr anspruch auf alg1. zur zeit suche ich was neues, und es kann sein, dass ich schon bald wieder eine neue stelle anfange. diese wäre bei einer zeitarbeitsfirma, leider nur teilzeit (eigentlich will ich vollzeit), aber besser als zu hause rumgammeln. doch was, wenn die mich nach weniger als einem jahr wieder kündigen? habe ich dann trotzdem auch wieder anspruch auf alg1? da es ja dann kein volles jahr ohne unterbrechungen wäre wie vorher. ich glaube, dass ich mehr alg1 bekomme als wenn ich jetz den neuen job anfange. nur mache ich es halt, weil ich einfach eine beschäftigung brauch. erstmal besser als nix. oder was denkt ihr dazu?
ich bitte sehr um antworten !
danke.

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N
neasa_12533384
21.10.11 um 6:04

Ja
auch wenn du wieder eine neue Stelle antritts die unter einem Jahr liegt, hast du dann noch Anspruch auf ALG 1. Auch wenn du aufgrund der Teilzeitstelle zusätzlich ALG 2 zur Unterhaltssicherung beantragen musst. In diesem Fall müsstest du, bei einer neuen Arbeitslosigkeit, zu ALG 1 gegebenenfalls noch als aufstockung ALG 2 beantragen. Da dir dann das neue ALG 1 nach deinem letzten Lohn berechnet wird und du ein Recht auf Grundsicherung hast.

ich hoffe es ist eine Hilfe

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