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Forum / Job & Karriere

Schwanger - probezeit

Letzte Nachricht: 24. Februar 2014 um 19:35
K
karola_12539618
05.10.13 um 17:05

Es könnte sein, dass ich schwanger bin und irgendwie mache ich mir sorgen. Ich bin noch in der probezeit die im Dezember ausläuft. Jetzt weiß ich dass wenn man schwanger ist der ag einen in der probezeit nicht kündigen kann. Abet wie läuft es weiter? Läuft der Vertrag automatisch aus oder gibt es noch Lücken? Im vertrag steht drin, dass die ersten 6 monate probezeit ist. Das AV endet danach, außer es wird was neues vereinbart. Weiter unten steht nach ablauf der probezeit erhält der AN zusatzvergütung.... heißt es nicht, dass wenn im Arbeitsvertrag von probezeit gesprochen wird, dass der Arbeitsvertrag einfach bei ner SS weiter läuft?
Danke für eure hilfe

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N
nero_12138021
16.10.13 um 7:28

Steht doch drinnen
"...Im vertrag steht drin, dass die ersten 6 monate probezeit ist. Das AV endet danach, außer es wird was neues vereinbart. ..."
Das ist gleichzusetzen mit einem befristeteten AV, der läuft aus. Wenn also dein AG nicht einen weiteren (unbefristeten) AV ausstellt, ist Schicht im Schacht.

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C
cassy_13021794
20.10.13 um 9:21

Aha
das ist ein eher seltenes Modell und ist dann tatsächlich gleichzusetzen mit einer Befristung.
Aber in Deinem Fall sehe ich kein grosses Problem, da Du ja locker bis zur Verlaengerung oder Unbefristung warten kannst...
Wie gings denn weiter?

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E
eirlys_12273852
28.10.13 um 12:39

Also
was ich so rauslese, hast du einen 6-Monatsvertrag bei dem auch gleichzeitig 6 Monate Probezeit vereinbart wurden.

Wenn dem so ist, ist es egal ob du schwanger bist oder nicht, denn ein befristeter Vertrag läuft einfach aus. Wenn dein Chef dir einen weiteren Vertrag vorlegt, in dem die Entfristung deines jetzigen vereibart wird, dann kann er dich nicht kündigen.

Schau mal hier:
.... Daher enthält 9 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ein ausdrückliches Kündigungsverbot für den Arbeitgeber. Dies gilt für alle Arten von Kündigungen, wie ordentlicher Kündigung, außerordentlicher Kündigung oder Änderungskündigung.

Der Kündigungsschutz besteht während der gesamten Schwangerschaft und dauert darüber hinaus bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung. Wird im Anschluss an die Mutterschutzfrist nach der Entbindung Elternzeit in Anspruch genommen, so besteht weiterhin ein Kündigungsschutz, und zwar aufgrund der Regelungen des 18 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).


Vielleicht hilft dir das ja weiter

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K
karola_12539618
24.02.14 um 19:35

Entwarnung!
bin zum Glück nicht schwanger...sry bin nicht immer online...

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