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Forum / Job & Karriere

Schwanger wärend probezeit

Letzte Nachricht: 7. November 2014 um 20:21
A
aliah_12281594
20.10.14 um 23:28

Hallo, ich bin jetzt in der 10.ssw mein Arbeitsvertrag ist bis zum 31.1 in Probezeit und wird dann unbefristet. ende Januar wäre ich aber schon im 6. Monat weiß nicht wie viel man bis dahin schon sieht bis wann muss ich meinem Arbeitgeber bescheid sagen bzw was würdet ihr tun?

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C
cassy_13021794
21.10.14 um 9:03

Guten Morgen!
Erstmal Glückwunsch!

Als Schwangere bist Du auch in der Probezeit unkündbar und genießt Kündigungsschutz. Also keine Sorge diesbezüglich...

Wichtig ist nur, dass es tatsächlich nur eine Probezeit ist und nicht sowas wie eine Befristung bis Ende Januar.

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A
aliah_12281594
21.10.14 um 20:22
In Antwort auf cassy_13021794

Guten Morgen!
Erstmal Glückwunsch!

Als Schwangere bist Du auch in der Probezeit unkündbar und genießt Kündigungsschutz. Also keine Sorge diesbezüglich...

Wichtig ist nur, dass es tatsächlich nur eine Probezeit ist und nicht sowas wie eine Befristung bis Ende Januar.

Probezeit ist kompliziert
Dankeschön! Es steht nur so komisch im Vertrag... die Arbeitnehmerin wird mit Wirkung vom 01.08 eingestellt... das Arbeitsverhältnis wird zunächst für die Zeit vom 01.08.2014 bis 31.01.2015 zur Probe eingegangen und endet mit Ablauf dieser Probezeit, ohne das es eine Kündigung bedarf. Wird das Arbeitsverhältnis über die Pribezeit hinaus fortgesetzt, so gegt es in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit über. Das heißt doch wenn ich sage das ich Schwanger bin die einfach die Pribezeit ablaufen lassen können und fertig... deshalb meinte ich muss ich es sagen wenn man vielleicht bis da hin noch gar nichts sieht oder soll ichs riskieren? vielen Dank für die Antwort

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C
cassy_13021794
22.10.14 um 12:43
In Antwort auf aliah_12281594

Probezeit ist kompliziert
Dankeschön! Es steht nur so komisch im Vertrag... die Arbeitnehmerin wird mit Wirkung vom 01.08 eingestellt... das Arbeitsverhältnis wird zunächst für die Zeit vom 01.08.2014 bis 31.01.2015 zur Probe eingegangen und endet mit Ablauf dieser Probezeit, ohne das es eine Kündigung bedarf. Wird das Arbeitsverhältnis über die Pribezeit hinaus fortgesetzt, so gegt es in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit über. Das heißt doch wenn ich sage das ich Schwanger bin die einfach die Pribezeit ablaufen lassen können und fertig... deshalb meinte ich muss ich es sagen wenn man vielleicht bis da hin noch gar nichts sieht oder soll ichs riskieren? vielen Dank für die Antwort

Oh, echt ne komische und
sehr unübliche Formulieren. Hab ich so noch nie gehört, klingt tatsächlich nach einer Art Befristung, was blöd ist.
Werde mal versuchen was darüber zu erfahren.
Bis dahin nichts sagen, auf keinen Fall!!

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C
cassy_13021794
22.10.14 um 20:14

Korrektur:
Man ist NICHT verpflichtet, dem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitzuteilen - und zwar zu keinem Zeitpunkt.
Theoretisch, wenn es möglich wäre, könnte man die Schwangerschaft bis zum Mutterschutz geheim halten

Wenn besagte Klausel als Befristung gilt, gibts ein Problem, da greift kein Kündigungsschutz. Da müssen wir uns erstmal genau erkundigen und dann was überlegen

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A
aliah_12281594
22.10.14 um 20:49
In Antwort auf cassy_13021794

Oh, echt ne komische und
sehr unübliche Formulieren. Hab ich so noch nie gehört, klingt tatsächlich nach einer Art Befristung, was blöd ist.
Werde mal versuchen was darüber zu erfahren.
Bis dahin nichts sagen, auf keinen Fall!!

Arzt fragen
ok vielen Dank ich habe morgen auch nochmal einen Termin beim Arzt, eventuell weiß er ja was.

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aliah_12281594
23.10.14 um 18:46
In Antwort auf cassy_13021794

Oh, echt ne komische und
sehr unübliche Formulieren. Hab ich so noch nie gehört, klingt tatsächlich nach einer Art Befristung, was blöd ist.
Werde mal versuchen was darüber zu erfahren.
Bis dahin nichts sagen, auf keinen Fall!!

Arzt
meinte man muss es sofort sagen wenn man es weiß, spätestens aber in der 12. Woche... also wenn man es bis dahin schon weiß natürlich

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C
cassy_13021794
24.10.14 um 8:01
In Antwort auf aliah_12281594

Arzt
meinte man muss es sofort sagen wenn man es weiß, spätestens aber in der 12. Woche... also wenn man es bis dahin schon weiß natürlich

Die Aussage ist definitiv falsch
und zwar völlig falsch.
Ich hoffe als Arzt hat er mehr Ahnung und behauptet nicht Dinge, die einfach nicht stimmen.

Ich habe mich sehr mit dem Thema befasst, weil ich schon in der 20. Woche war als ich meinen neuen Job angetreten habe.
Fakt ist, Du mußt rechtlich gesehen gar nichts sagen.

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aliah_12281594
24.10.14 um 21:39
In Antwort auf cassy_13021794

Die Aussage ist definitiv falsch
und zwar völlig falsch.
Ich hoffe als Arzt hat er mehr Ahnung und behauptet nicht Dinge, die einfach nicht stimmen.

Ich habe mich sehr mit dem Thema befasst, weil ich schon in der 20. Woche war als ich meinen neuen Job angetreten habe.
Fakt ist, Du mußt rechtlich gesehen gar nichts sagen.

Gute sache
wo kann ich das nachlesen bzw falls die im Januar sagen ich hätte es sagen müssen... wäre gut wenn ich was zum vorlegen hätte. Danke dir schon mal für deine Mühe!

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C
cassy_13021794
25.10.14 um 9:50
In Antwort auf aliah_12281594

Gute sache
wo kann ich das nachlesen bzw falls die im Januar sagen ich hätte es sagen müssen... wäre gut wenn ich was zum vorlegen hätte. Danke dir schon mal für deine Mühe!

Keine Plicht:
"Der entsprechende 5 des MuSchG statuiert grundsätzlich keine Rechtspflicht der
Arbeitnehmerin, dem Arbeitgeber die Schwangerschaft oder den mutmaßlichen Tag der
Entbindung mitzuteilen. Es handelt sich vielmehr um eine Soll-Vorschrift und eine dringende
gesetzliche Empfehlung an die betroffene Arbeitnehmerin im Sinn einer im eigenen Interesse liegenden Verhaltenspflicht, denn die Schutzpflichten des Mutterschutzgesetzes
(MuSchG) können nur bei Kenntnis des Arbeitgebers erfüllt bzw. deren Nichterfüllung
sanktioniert werden."

Bist Du sehr schlank? Dann fällt es häufig schneller auf...

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Kannst du deine Antwort nicht finden?

A
aliah_12281594
25.10.14 um 20:16
In Antwort auf cassy_13021794

Keine Plicht:
"Der entsprechende 5 des MuSchG statuiert grundsätzlich keine Rechtspflicht der
Arbeitnehmerin, dem Arbeitgeber die Schwangerschaft oder den mutmaßlichen Tag der
Entbindung mitzuteilen. Es handelt sich vielmehr um eine Soll-Vorschrift und eine dringende
gesetzliche Empfehlung an die betroffene Arbeitnehmerin im Sinn einer im eigenen Interesse liegenden Verhaltenspflicht, denn die Schutzpflichten des Mutterschutzgesetzes
(MuSchG) können nur bei Kenntnis des Arbeitgebers erfüllt bzw. deren Nichterfüllung
sanktioniert werden."

Bist Du sehr schlank? Dann fällt es häufig schneller auf...

Hmm
ja bin schon schlank- normal... wog 66 kg bei 173 cm. mitlerweile hab ich ein kilo zugenommen... ich zieh mich aber jetzt schon etwas weiter an... in meiner Familie hatte bisher aber keiner einen extrem großen Bauch. Vielleicht hab ich ja Glück und er wächst nicht allzu schnell

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A
aliah_12281594
25.10.14 um 20:52
In Antwort auf cassy_13021794

Keine Plicht:
"Der entsprechende 5 des MuSchG statuiert grundsätzlich keine Rechtspflicht der
Arbeitnehmerin, dem Arbeitgeber die Schwangerschaft oder den mutmaßlichen Tag der
Entbindung mitzuteilen. Es handelt sich vielmehr um eine Soll-Vorschrift und eine dringende
gesetzliche Empfehlung an die betroffene Arbeitnehmerin im Sinn einer im eigenen Interesse liegenden Verhaltenspflicht, denn die Schutzpflichten des Mutterschutzgesetzes
(MuSchG) können nur bei Kenntnis des Arbeitgebers erfüllt bzw. deren Nichterfüllung
sanktioniert werden."

Bist Du sehr schlank? Dann fällt es häufig schneller auf...

Hmm
schlank-normal 66kg bei 173cm in meiner Familie hatte aber niemand nen großen Bauch

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C
cassy_13021794
26.10.14 um 19:17
In Antwort auf aliah_12281594

Hmm
ja bin schon schlank- normal... wog 66 kg bei 173 cm. mitlerweile hab ich ein kilo zugenommen... ich zieh mich aber jetzt schon etwas weiter an... in meiner Familie hatte bisher aber keiner einen extrem großen Bauch. Vielleicht hab ich ja Glück und er wächst nicht allzu schnell

Ja genau,
kleide Dich jetzt schon mal etwas lockerer, damit die Veränderung nachher nicht so auffällt.
Also ich habe meinen Job in der 20. Woche angetreten und in der 25. dann davon erzählt. Also so um den selben Dreh wie Du dann sein wirst

Wurde ganz gut aufgenommen, habe natürlich gesagt ich hätte es erst kürzlich erfahren (soll es ja geben). Waren alle weiterhin ganz nett mit mir obwohl ich dann ab der 28. Woche ein BV bekommen habe. Also das volle Programm

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A
aliah_12281594
28.10.14 um 9:49
In Antwort auf cassy_13021794

Keine Plicht:
"Der entsprechende 5 des MuSchG statuiert grundsätzlich keine Rechtspflicht der
Arbeitnehmerin, dem Arbeitgeber die Schwangerschaft oder den mutmaßlichen Tag der
Entbindung mitzuteilen. Es handelt sich vielmehr um eine Soll-Vorschrift und eine dringende
gesetzliche Empfehlung an die betroffene Arbeitnehmerin im Sinn einer im eigenen Interesse liegenden Verhaltenspflicht, denn die Schutzpflichten des Mutterschutzgesetzes
(MuSchG) können nur bei Kenntnis des Arbeitgebers erfüllt bzw. deren Nichterfüllung
sanktioniert werden."

Bist Du sehr schlank? Dann fällt es häufig schneller auf...

Arbeitsvertrag
Da steht: Anzeigepflichten bei Veränderung der persönlichen Verhältnisse... Veränderungen die zum Erwerb oder Verlust von Sonderrechten nach dem Mutterschutzg. oder sgb ix führen können ( z.b. Feststellung einer ss....) das heißt dann wohl doch sage und hoffe das se mich doch behandelte oder? also so nen Arbeitsvertrag hatte ich auch noch nie...

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C
cassy_13021794
29.10.14 um 10:10
In Antwort auf aliah_12281594

Arbeitsvertrag
Da steht: Anzeigepflichten bei Veränderung der persönlichen Verhältnisse... Veränderungen die zum Erwerb oder Verlust von Sonderrechten nach dem Mutterschutzg. oder sgb ix führen können ( z.b. Feststellung einer ss....) das heißt dann wohl doch sage und hoffe das se mich doch behandelte oder? also so nen Arbeitsvertrag hatte ich auch noch nie...

Darf ich mal fragen,
was das für eine Tätigkeit und für ein Betrieb ist?

Tatsächlich ein ganz komischer Vertrag...

Es gibt so eine Ausnahme was das Mitteilen angeht, aber nur wenn bei der Tätigkeit klar ist, dass es lange dauert eine Vertretung einzuarbeiten (also bei anspruchsvollen Tätigkeiten).

Ansonsten können die nicht einfach ihre eigenen Wünsche und Klauseln in einen Vertrag schreiben, wenn diese in der Regel unzulässig sind. Und das wäre es bis auf wenige Ausnahmen und ich gehe jetzt nicht davon aus, dass es sooo schwierig sein wird, für Dich eine Vertretung zu finden, oder??

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A
aliah_12281594
29.10.14 um 20:46
In Antwort auf cassy_13021794

Darf ich mal fragen,
was das für eine Tätigkeit und für ein Betrieb ist?

Tatsächlich ein ganz komischer Vertrag...

Es gibt so eine Ausnahme was das Mitteilen angeht, aber nur wenn bei der Tätigkeit klar ist, dass es lange dauert eine Vertretung einzuarbeiten (also bei anspruchsvollen Tätigkeiten).

Ansonsten können die nicht einfach ihre eigenen Wünsche und Klauseln in einen Vertrag schreiben, wenn diese in der Regel unzulässig sind. Und das wäre es bis auf wenige Ausnahmen und ich gehe jetzt nicht davon aus, dass es sooo schwierig sein wird, für Dich eine Vertretung zu finden, oder??

Nein
bin Einzelhandelskauffrau in einem Möbelhaus. Hab auch Hoffnung übernommen zu werden trotz ss, bin nämlich die Top Verkäuferin aber mein Chef ist recht unmenschlich und die Abteilungsleiterin hatte bereits eine ss bei mit befürchtet da wusste ich allerdings selbst noch nichts... mir war ständig schlecht sie meinte halt wenn dann sei ich selbst schuld und weg vom Fenster... Das Thema BV hatte ich mit meinem Arzt auch schon da ich meine 9-11 std am Tag arbeite und viel stehe/laufe und das ständige auf und zu machen der schlafsofas ned gut sei ectr... auch haben wir zurzeit wegen Neueröffnung oft sonntags offen oder von 9-22 uhr mit 30 min essenspause sonst nix aber das wird sicher nicht mehr lange so sein und ich müsste ja nur noch 14 Wochen aushalten.... körperliche bin ich recht fit... bin abends zwar immer schon Todmüde und kommt privat zu nichts mehr aber denk meinen Kollegen geht's da nicht anders. ich schlafe nur sehr schlecht und eigentlich nur dann durch bzw lange wenn ich am nächstem Tag mal frei hab.. Ab wann hat man bei dir etwas gesehen?

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aliah_12281594
29.10.14 um 21:06
In Antwort auf cassy_13021794

Darf ich mal fragen,
was das für eine Tätigkeit und für ein Betrieb ist?

Tatsächlich ein ganz komischer Vertrag...

Es gibt so eine Ausnahme was das Mitteilen angeht, aber nur wenn bei der Tätigkeit klar ist, dass es lange dauert eine Vertretung einzuarbeiten (also bei anspruchsvollen Tätigkeiten).

Ansonsten können die nicht einfach ihre eigenen Wünsche und Klauseln in einen Vertrag schreiben, wenn diese in der Regel unzulässig sind. Und das wäre es bis auf wenige Ausnahmen und ich gehe jetzt nicht davon aus, dass es sooo schwierig sein wird, für Dich eine Vertretung zu finden, oder??

Komisch
irgendwie verschwinden oft einige von meinen Antworten hier...

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A
aliah_12281594
07.11.14 um 20:21
In Antwort auf cassy_13021794

Keine Plicht:
"Der entsprechende 5 des MuSchG statuiert grundsätzlich keine Rechtspflicht der
Arbeitnehmerin, dem Arbeitgeber die Schwangerschaft oder den mutmaßlichen Tag der
Entbindung mitzuteilen. Es handelt sich vielmehr um eine Soll-Vorschrift und eine dringende
gesetzliche Empfehlung an die betroffene Arbeitnehmerin im Sinn einer im eigenen Interesse liegenden Verhaltenspflicht, denn die Schutzpflichten des Mutterschutzgesetzes
(MuSchG) können nur bei Kenntnis des Arbeitgebers erfüllt bzw. deren Nichterfüllung
sanktioniert werden."

Bist Du sehr schlank? Dann fällt es häufig schneller auf...

Arbeit
Hallo ich bin jetzt in der 13. woche un man sieht schon sooo viel das ich es nicht mehr lange verstecken kann... deshalb hab icj es gesagt und ich werde trotzdem übernommen

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