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Forum / Job & Karriere

Selbst Kündigen nach elternzeit??

Letzte Nachricht: 8. September 2013 um 18:12
B
bente_12572974
26.06.13 um 10:54

Hallo hab ein großes Problem und weiß nicht weiter. Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Letztes Jahr ist mein Sohn geboren und ich habe bei meinem Arbeitgeber 1 Jahr Elternzeit beantragt. Dieses eine Jahr ist nun bald um (19.08)! Im April hatte ich ein Gespräch mit meiner Vorgesetzten um zu klären wie es nach der Elternzeit weiter gehen soll. Vor der Elternzeit hab ich ca.40 std die Woche gearbeitet von Mo-Sa. Das geht nun nicht mehr. Es wäre auch kein problem den Vertrag auf 100 Std zu reduzieren, allerdings müsste ich den Arbeitsort wechseln...Das ist mein Problem denn plötzlich müsste ich anstatt 15 min zur Arbeit 1 std (wenn ich ein Auto hätte)zur Arbeit fahren..da ich kein eigenes Auto besitze und auf einem Dorf wohne wäre ich auf Bus und Bahn angewiesen um irgendwie zur Arbeit zu kommen. Ich fühle mich sehr schlecht behandelt und weiß nicht ob mein Arbeitgeber das einfach so machen kann. Ich denke das es schon so beabsichtigt ist damit ich selber kündige...Ich hoffe ihr könnt mir helfen...vielen Dank schon mal

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E
eirlys_12273852
03.07.13 um 13:12

Nach dem Teilzeitbefristungsgesetz
hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland das Recht seine Stunden zu verkürzen.
Allerdings aber nur dann, wenn

- das Arbeitsverhältnis muss seit mehr als sechs Monaten bestehen.

- der Arbeitgeber - unabhängig von der Zahl der Auszubildenden - in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Dabei werden Teilzeitbeschäftigte nicht nur anteilig, sondern voll gezählt.

- Der Arbeitnehmer muss die Verringerung seiner Arbeitszeit und den Umfang der Verringerung spätestens drei Monate vor deren Beginn geltend machen. Zu diesem Zeitpunkt soll er auch die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben.

Der Arbeitgeber muss dieser Verringerung der Arbeitszeit und der Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers zustimmen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Nach dem Gesetzestext liegt ein solcher betrieblicher Grund insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht.

Die betrieblichen Gründe sind damit sehr restriktiv formuliert. Die Messlatte wird sehr hoch gehängt, denn es reicht nicht aus, dass Kosten entstehen; vielmehr müssen diese unverhältnismäßig sein. Oder aber der betriebliche Ablauf muss wesentlich beeinträchtigt werden.

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A
aya_12313767
08.09.13 um 18:12

Beratung!
Hallo,
Ich kann deine Situation nachvollziehen, aber ich würde mich nicht auf zerbrechlichem Eis bewegen, bevor du keine sicheren Informationen hast.

Ich denken, dass die AK hier der besten Ansprechpartner ist.

http://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/beendigung/Beendigung_des_Arbeitsverhaeltnisses_.html
Unter dem Link findest du sicher auch Infos, die dir hilfreich sein könnten.

Dennoch würde ich dir raten, dich persönlich an jemanden zu wenden, der sich in diesem Bereich sehr gut auskennt.

Viel Erfolg auf jeden Fall, ich kann deinen Wunsch nachvollziehen.

LG

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