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Forum / Job & Karriere

Sperre Arbeitslosengeld 1

Letzte Nachricht: 11. Mai 2011 um 22:17
F
franca_11858762
10.05.11 um 20:39

Hallo,
mal eine frage. Mein mann hat beim vermittlungsgespräch mitgeteilt das er sich bei einer Firma nicht bewerben wird. er hat dort 2009 ein praktkum gemacht und nach 2 wochen wurde ihm dann gesagt das es nichts wird (wurde nur hingehalten).
Jetzt kam vom Arbeitsamt ein vermittlungsvorschlag für diese firma. mein mann hat das service center angerufen und nochmals die vereinbarung zwischen ihm und seinem berater mitgeteilt. Es war ok!
nun kam ein schreiben, dass geprüft werden muss ob meinem mann das ALG 1 gesperrt wird, weil er sich da nicht vorgestellt hat. Kann das sein?
Wir haben einen Säugling zu hause, wie sollen wir das machen, sind doch vom ALG 1 abhängig und hätten das nie aufs spiel gesetzt. aber erst war doch alles ok und nu so?
Was tun? Jemand ne idee?!?

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W
widad_12900966
11.05.11 um 22:17

Hallo stoepsel2011
Ja leider kann das sein. Grundsätzlich werden alle Vermittlungsvorschläge vom Arbeitsvermittler geprüft. Da er sich 2009 bei diesem Arbeitgeber beworben hat, kann der Arbeitsvermittler abwägen ob eine erneute Bewerbung dort jetzt zu Erfolg führen könnte. Aber auch hier kann es manchmal zu einem Fehler kommen. Ratsam ist wirklich, dass Dein Mann fristgemäß diese Stellungnahme ausfüllt und abgibt. Wichtig: auf jeden Fall alles nochmals reinschreiben und sich auf das Beratungsgespräch berufen (mit Datum). Außerdem, die Reaktion des Arbeitsvermittlers. Was hat er dazu gesagt als Dein Mann das erzählt hat ? Das vielleicht auch noch mit reinschreiben und sich auf die Vereinbarung berufen. Das heißt noch nicht, dass er eine Sperrzeit bekommt sondern ist nur nochmals eine Prüfung. Eine Sperrzeit würde in einem solchen Fall meistens 7 Tage betragen.
Falls es wirklich zu einer Sperrzeit kommt, hat man immer noch die Möglichkeit Widerspruch einzureichen. Ich weiß "Bürokratie" pur. Aber leider haben die Arbeitsvermittler auch nur nach den Gesetzen zu handeln.
PS: Das Service Center hat keinen Zugriff auf die Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitsvermittler, sondern nur der Arbeitsvermittler

Ich wünsche Euch viel Glück und hoffe das alles gut geht. Grade weil ihr ein Kind habt, das ist wirklich nicht einfach.

Liebe Grüße,

Peppa55

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