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Forum / Job & Karriere

Sperre für 1 Woche beim Arbeitslosengeld - gerechtfertigt oder nicht?

Letzte Nachricht: 29. Juli 2009 um 7:51
A
an0N_1248121299z
25.07.09 um 10:45

Meine Mutter (50) hat ihren alten Arbeitsplatz aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben, da sie zunehmend unter dem täglichen Pendeln litt (120 km eine Strecke) und auch sonst aufgrund gesundheitlicher Probleme immer größere Probleme hatte den belastungsintensiven Job auszuüben (vorallem wegen der langen Fahrtzeit).
Am 30.3. hat meine Mutter die Kündigung unterschrieben, am 31.03. war ihr letzter Arbeitstag. Beim Arbeitsamt hat sie sich am 03.04. gemeldet und dort vorgesprochen.
Der psychologische Dienst, welchen meine Mutter besucht hat, bestätigte, dass sie den alten Job aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr lange ausüben hätte können und ihr Verhalten gerechtfertigt war.

Nun bekommt sie eine Sperre für eine Woche, weil sie sich angeblich einen Tag zu spät gemeldet hat.
Da meine Mutter am 02.04. einen Arzttermin hatte, war es ihr erst möglich am 03.04. beim Arbeitsamt vorzusprechen.
Der Termin beim Arzt am 02.04. war allerdings von BEdeutung für ihre Arbeitslosenmeldung, da sie eine ärztliche Bestätigung / ein Attest brauchte, dass sie sich aus gesundheitlichen Gründen vom alten Arbeitsplatz getrennt hat.

Ist diese Sperre gerechtfertigt oder nicht? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Und was kann meine Mutter diesbezüglich unternehmen?

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N
nero_12138021
29.07.09 um 7:51

Gerechtfertigt
Hallo,
man soll sich ja beim Arbeitsamt melden, sobald man von der (drohenden) Arbeitslosigkeit weiss. Dies war bei Deiner Mutter ja mindestens schon am 30.03.2009 (wenn nicht sogar schon vorher - Kündigungsfrist?) der Fall. Demzufolge hatte Sie den 30., den 31. und den 01.04. Zeit sich zu melden. Der Arbeitgeber muss einen für solche Zwecke frei geben. Das wäre also keine Ausrede. Das Attest vom 02.04. hätte Sie nachreichen können.

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