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Forum / Job & Karriere

Steht mir nur so wenig ALG1 zu????

Letzte Nachricht: 14. Januar 2012 um 10:19
A
an0N_1235847299z
12.01.12 um 22:00

Hallo,

ich hab mal ne Frage.....also ich bin immer noch in der Ausbildung aber seit über 78 wochen krankgeschrieben und mein Krankengeld läuft morgen aus! ich haben bei Arbeitsamt ein Antrag auf ALG1 gestellt und musste eben mit schrecken festellen was mir zusteht.....Genau 65 Euro.....!!!! Ich wohne momentan immer noch bei meinem eltern also wird doch sicher alles angerechnet was meine Eltern u mein Bruder verdienen.....!!! Durch meine Krankheit und anderen gründen bin ich selten Zuhause....Ich finde leider keine wohnung daher kann ich auch nicht ausziehen auch wenn ich es dürfte auch wenn ich erst 21 bin da ich ein schreiben habe was es erlauben würde sonst müsste ich ja bin 25 hier wohnen....!
Meine Frage ist ob mir noch irgendwas zusteht oder ob ich iwas machen kann weil mit 65 euro kommt man nicht weit!

ich hoffe ihr könnt mir helfen!!

Liebe Grüße

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L
lucius_12237905
13.01.12 um 7:04

Wie ...
... können Sie eigentlich ALG erhalten, wenn Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen? (Auch wenn Sie krankgeschrieben sind, besteht das Ausbildungsverhältnis weiter und Sie stehen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung).

Zum Thema Ausziehen... Man zieht nicht von zu Hause aus, weil man es DARF, sondern weil man es sich LEISTEN kann.

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S
saule_12862074
14.01.12 um 10:19

Also
wenn du immer noch krankgeschrieben bist, aber von der krankenkase ausgesteuert bist, dann handelst du ziemlich spät. generell solltest du dich schleunigst an den zuständigen rententräger wenden. frage mich, warum bisher da noch nichts passiert ist. du bist nicht abreitsfähig, und somit muss entweder für eine wiedereingliederung gesorgt werden, oder für finanzielle unterstützung. einen entsprechenden antrag solltest du sehr schnell stellen beim zuständigen rententräger. ob duw as bekommst, kann ich dir nicht sagen. wenn du nicht entlassen bist, vom ausbildungsbetrieb kanst du ja agr kein alg 1 bekommen. denn dies setzt voraus, dass du arbeitslos bist. ebenso müsstest du gesund sein, also ohne krankschreibung. zusätzlich zu dem alg könntest du nun hilfe zum leben benatragen. hartz vier nicht!! denn du bist ja nicht fähig zu arbeiten.

also: ab zum sozialamt und rententräger und das gespräch dort suchen.

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