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Forum / Job & Karriere

Teilzeit in Elternzeit

Letzte Nachricht: 1. April 2019 um 11:55
C
carly_12104600
28.11.18 um 20:21

Hallo zusammen,
wer kann mir ein paar Infos geben? Nächsten Dienstag hab ich ein Gespräch mit dem Chef der Perso und meinem zukünftigen Abteilungsleiter und möchte gut vorbereitet sein. Das 2. Jahr meiner Elternzeit endet Ende Dezember und ab 7.1. kann ich wieder anfangen zu arbeiten. Der neue Job ist ähnlich meinem alten. Nun zu meinen Fragen:
1. bekomme ich den gleichen Stundenlohn wie vorher?
2. kann mir der Arbeitgeber vorschreiben wie viele Stunden ich arbeiten muss?
3. kann der AG bestimmen an welchen Tagen ich arbeiten muss? 

Danke schon mal 

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E
eleyna_11897496
29.11.18 um 0:58
In Antwort auf carly_12104600

Hallo zusammen,
wer kann mir ein paar Infos geben? Nächsten Dienstag hab ich ein Gespräch mit dem Chef der Perso und meinem zukünftigen Abteilungsleiter und möchte gut vorbereitet sein. Das 2. Jahr meiner Elternzeit endet Ende Dezember und ab 7.1. kann ich wieder anfangen zu arbeiten. Der neue Job ist ähnlich meinem alten. Nun zu meinen Fragen:
1. bekomme ich den gleichen Stundenlohn wie vorher?
2. kann mir der Arbeitgeber vorschreiben wie viele Stunden ich arbeiten muss?
3. kann der AG bestimmen an welchen Tagen ich arbeiten muss? 

Danke schon mal 

1. sollte so sein
2. + 3. nein, aber er kann sagen, mit was er nicht klar kommt. AFAIK gibt es keinen Anspruch auf Teilzeit - das ist (ggf!) ein ANGEBOT. - wenn Du also sagst, ich möchte wieder anfangen, aber nur 10h die Woche und nur Dienstag und Freitag - kann der AG auch schlicht nein sagen, wenn das für ihn nun einmal keinen Wert hat. Dann fängst Du mit mehr Stunden oder Vollzeit wieder an - oder es gibt eine einvernehmliche Kündigung.

(alle Angaben ohne Gewähr, ich bin Laie, kein Anwalt)

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E
eleyna_11897496
29.11.18 um 1:00
In Antwort auf eleyna_11897496

1. sollte so sein
2. + 3. nein, aber er kann sagen, mit was er nicht klar kommt. AFAIK gibt es keinen Anspruch auf Teilzeit - das ist (ggf!) ein ANGEBOT. - wenn Du also sagst, ich möchte wieder anfangen, aber nur 10h die Woche und nur Dienstag und Freitag - kann der AG auch schlicht nein sagen, wenn das für ihn nun einmal keinen Wert hat. Dann fängst Du mit mehr Stunden oder Vollzeit wieder an - oder es gibt eine einvernehmliche Kündigung.

(alle Angaben ohne Gewähr, ich bin Laie, kein Anwalt)

oh, gerade erst gelesen: der Job ähnelt dem "alten" vor der Elternzeit - Du kehrst also nicht in den alten Job zurück? Bei einem anderen Job kann es auch anderen Stundenlohn geben.

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C
carly_12104600
29.11.18 um 8:12

Danke für die Info. Ich dachte bei Teilzeit in Elternzeit sind nur 15-30 Stunden erlaubt? 

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eleyna_11897496
29.11.18 um 8:30
In Antwort auf carly_12104600

Danke für die Info. Ich dachte bei Teilzeit in Elternzeit sind nur 15-30 Stunden erlaubt? 

hab es grad nachgelesen, die Regelung ist mir komplett neu, mein Fehler.
Ja, es sind nur 15-30h erlaubt, zumindest wenn man den Anspruch auf Elternzeit erhalten möchte.
Und es gibt tatsächlich einen Anspruch auf Teilzeit in dem Falle - entsprechende Unternehmensgröße vorausgesetzt.

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C
carly_12104600
29.11.18 um 10:07

Kein Problem, trotzdem danke! 

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C
carly_12104600
29.11.18 um 17:14

Betrieb sind über 300 Angestellte und ich bin seit über 10 Jahren dabei, da passt also alles und ich darf ja auch wieder kommen... mir geht’s nur darum ob sie mir bei Gehalt und Stunden was ändern bzw. „aufdrücken“ können, oder ob ich Anspruch auf den stundensatz von vorher habe, auch wenn es „nur“ Teilzeit innerhalb der Elternzeit ist. 

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G
gela_12365429
20.03.19 um 13:53
In Antwort auf carly_12104600

Hallo zusammen,
wer kann mir ein paar Infos geben? Nächsten Dienstag hab ich ein Gespräch mit dem Chef der Perso und meinem zukünftigen Abteilungsleiter und möchte gut vorbereitet sein. Das 2. Jahr meiner Elternzeit endet Ende Dezember und ab 7.1. kann ich wieder anfangen zu arbeiten. Der neue Job ist ähnlich meinem alten. Nun zu meinen Fragen:
1. bekomme ich den gleichen Stundenlohn wie vorher?
2. kann mir der Arbeitgeber vorschreiben wie viele Stunden ich arbeiten muss?
3. kann der AG bestimmen an welchen Tagen ich arbeiten muss? 

Danke schon mal 

Wenn du in der Elternzeit arbeitest, musst du mind 15 max 30 Std. wöchentlich arbeiten. Es werden dir Rentenpunkte angerechnet für deine Elternzeit je nach Verdienst. Du genießt Kündigungsschutz bis 4 Monate nach deiner Elternzeit.

Ich würds mal so sehen. Wenn dir die Bedingungen nicht gefallen, bleibst du eben noch zu Hause. 

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H
haya_3116912
01.04.19 um 11:55

Hallo zusammen, meine Schwester ist in Elternzeit. Sie war immer aktiv und hat beschlossen Teilzeit zu arbeiten. Sie hat umfangreiche Stellenangebote https://de.jooble.org/stellenangebote-teilzeit entdeckt und einen gut bezahlten Job schnell gefunden.

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