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Forum / Job & Karriere

Tochter ist schwanger im 3. Lehrjahr - welche Möglichkeiten gibt es?

Letzte Nachricht: 23. November 2010 um 10:15
G
g|l_12290338
13.11.10 um 9:45

Hallo zusammen,

ich hätte mal folgende Fragen, die mir hier vielleicht jemand beantworten kann.
Meine Tochter (eigentlich Stieftochter) ist 19 Jahre und erwartet im Januar Nachwuchs. Sie befindet sich momentan im 3. Lehrjahr und möchte ihre Prüfung im Mai / Juni 2011 ablegen.
Bislang lebte meine Tochter bei uns. Nun hat Sie hat sich mit ihrem Partner ( ) zusammen eine Wohnung gesucht, die sie ab Dezember beziehen werden.
So weit erst mal zur Vorgeschichte.
Nun meine Fragen:
1. kann sie nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehen und ihre Prüfung im Sommer trotzdem abschließen?
2. Ist sie dann im Anschluß daran trotzdem noch in einem (ruhenden) Beschäftigungsverhältnis? Denn eigentlich endet die Ausbildung und Beschäftigung automatisch mit Abschluß bzw. bestandener Prüfung.
3. Ihr Freund verdient nicht ausreichen um die kleine Familie zu ernähren - welche Leistungen kann sie bzw. er dann beantragen. Er, der Freund, bezieht derzeit bereits zum "normalen" Verdienst Hartz4, damit er sein Lebensunterhalt decken kann. (meine Meinung ist ja grundsätzlich, dass man erst ne Familie gründen sollte, wenn man auch finanziell dazu in der Lage ist. Dies sehen die beiden leider nicht so )
Die vom Amt sind der Meinung, dass sie BAB beantragen müsste. Diese Unterstützung sollen wir als Eltern dann aber wieder zurückzahlen (zumindest zum Teil), was ich eigentlich nicht wirklich einsehen will!
4. Müsste sie nun unbezahlten Urlaub bei ihrem Chef einreichen, damit sie die Ausbildung ohne Probleme beenden kann? ich muss dazu sagen, dass sie ein Lehrjahr bereits wiederholt hat. Somit hat sie ihre Mindestzeit erreicht um an der Prüfung teilzunehmen, selbst, wenn sie dann unbezahlten Urlaub hätte.
Dann würde sie ja aber kein Ausbildungsgehalt bekommen.
5. Bekäme sie wenn Punkt 4 in Kraft treten müsste trotzdem Elterngeld?

Wie ihr sehen könnt bin ich ein wenig konfus und weiß nicht, was nun in die Wege geleitet werde muss.
Meine Tochter selbst sieht das alles recht locker. Mir scheint, als ob sie sich denkt - irgendwie kann ich die Ausbildung schon machen und irgendwie kommen wir schon an Geld. Von wem und wie... egal.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen und habt viele Antworten auf die vielen Fragen.
Lieben Dank an alle...

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E
esin_12184807
23.11.10 um 10:15

..
zu der sache die die unterstützung vom amt betrifft, kann ich leider nichts sagen, aber zu rechtlichen aspekten die den mutterschutz in der ausbildung betreffen.
Zu deiner Frage, ob sie nach bestandener prüfung noch in einem ruhendem beschäftigungsverhältnis ist: nein! denn der ausbildungsvertrag ist etwa so wie ein befristetes arbeitsverhältnis. es endet mit bestehen der prüfung. sollte sie nicht bestehen, wäre der betrieb verpflichtet sie max. ein jahr weiter zu beschäftigen. da sie ja aber schon eine ehrenrunde gedreht hat, hat sich das damit auch erledigt.
Die Ausbildung selbst könnte Sie auch als Teilzeitausbildung fortsetzen, insofern der Betrieb einverstanden ist und es driftige gründe gibt. gibts es ja aber, sobald das kleine da ist.
wenn sie zur prüfung zugelassen ist von der zuständigen kammer, kann sie ihre prüfung auch schreiben.

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