Hi, habe an Euch eine Frage: Ist die Kreisagentur für Beschaftigung verpflichtet meine Bewrerbungskosten zu übernehmen?
Meine "damalige" Sachbearbeiterin hat mir für ein Telefonat 2 Euro erstattet und 5 Euro für schriftliche Bewerbungen. Sie ist aber länger krank und eine andere Sachbearbeiterin erstattet mir keinen Cent. für meine Bewrebungen.
Ist das gesetzlich vorgeschrieben, ob die Bewerbungskosten von der Agentur übernommen werden ?
Agula.