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Umsatz nicht erreicht, KÜNDIGUNG!!!!

Letzte Nachricht: 15. März 2013 um 14:59
R
robyn_12095209
15.03.13 um 8:56

Hallo zusammen
Ich brauche eure Hilfe. Ich arbeite bei einer Zeitung als Kundenberaterin. Also eigentlich als Inseratenverkäuferin. In meinem Job ruft man diverse Unternehmungen an um nachzufragen ob sie ein Inserat in unserer Zeitung schalten möchten. Das ist sehr mühsam, denn oft sind die Kunden abgeneigt.
Ich habe einen Fix Lohn, welcher auch ausreichend ist. Es ist aber so, dass man einen gewissen Umsatz im Monat erreichen MUSS. Das sind Fr. 10000.00, pro Woche also Fr. 2500.00 und am Tag Fr. 500.00. Wie gesagt, es ist nicht immer einfach. Es gibt auch immer wieder ein Mitarbeitergespräch um zu besprechen, wie man Umsatztechnisch dasteht. Neben diesem Druck, sind die allgemeinen Arbeitsbedingungen miserabel. Der Informationsfluss ist eine Katastrophe. Es gibt keinen 13. Monatslohn, die Verkäufer, welche ja eigentlich das Geld eintreiben, werden sehr schlecht behandelt. Man nimmt uns nicht ernst, wenn wir Veränderungsvorschläge haben, die zur Besserung dienen. Das ist nur ein kleiner Anfang.
Unser Chef hat nun, einer Mitarbeiterin gekündigt 8Kündigungsfrist 1 Monat). Der Grund ist ganz simpel. Umsatz nicht erreicht! Aber es gibt ein Schlupfloch. Wenn der Umsatz während dieses einen Monates doch noch erreicht wird, darf man als AUSNAHME doch noch bleiben. Alles schön und Gut. Jetzt haben wir erfahren, dass er einer anderen Mitarbeiterin kurze Zeit vorher auch gekündigt hat und genau den gleichen Vorschlag gemacht hat, mit dieser grossen AUSNAHME. Ich habe Kontakt zu den früheren Mitarbeiterinnen aufgenommen und nachgefragt ob das bei denen auch mal der Fall war. Welch grosse Überraschung. JA, es kam auch bei denen immer wieder so vor. Das heisst also, all das mit dieser sogenannten AUSNAHEM ist alles andere als Fair. Es ist genau seine Masche um den Verkäufern Druck zu machen. Der Chef weiss aber nicht, dass wir uns so informiert haben.
Meine Frage daher, ist es überhaupt vom Arbeitsgesetz her erlaubt so etwas durchzuführen? Er sagt ja es ist eine AUSNAHME, macht das aber bei den anderen auch so.

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F
fiona_12249026
15.03.13 um 13:07

Ausnahme hin oder her,
Umsatzergebnisse sind kein Kündigungsgrund. Die erreichten Umsätze sind das typische Risiko des Unternehmers. Ob der Arbeitgeber eine unwirksame Kündigung zurück nimmt, weil er vernünftig geworden ist oder weil er von einer Ausnahme ausgeht, ist doch letztlich egal. Jedenfalls ist das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt.
Mit ständigen Ausnahmen macht sich der Arbeitgeber auch nur unglaubwürdig. Druch darf der Arbeitgeber wohl ausüben, sofern er Grenzen beachtet. Aber er scheint nicht zu willen, dass Mitarbeiter unter Druck nicht optimale Leistungen erbringen. Das sollte man ihm mal erklären!

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robyn_12095209
15.03.13 um 14:59

Im Vertrag steht nichts von wegen Kündigung...
...wenn der Umsatz nicht erreicht ist.
Er hat sie bei früheren Mitarbeiterinnen auch zurückgenommen. Und das kam ja öfters vor. Deshalb denke ich das ist einfach seine Masche um Druck zu machen. Was eben wie erwähnt, dann an unsere Leistung nagt.

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