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Forum / Job & Karriere

Unklarheit wegen Samstagsarbeit/Feiertage

Letzte Nachricht: 5. Februar 2013 um 14:49
W
walid_12922056
02.02.13 um 16:47

Hallo zusammen!

Hab mal ne Frage wegen der Samstagsarbeit. Eigentlich ist der Samstag ja ein Werktag, so wie Mo-Fr auch ein Werktag ist. Im Vertrag ist keine 5- oder 6-Tagewoche schriftlich festgelegt, nur die wöchentliche Arbeitszeit von 40h. Mehrarbeit und Überstunden sind "im Rahmen des gesetzlich zulässigem" im AV geregelt.

Folgende Situation:
Fällt ein Feiertag auf einen üblichen Arbeitstag (Mo-Fr), muss der ausgefallene Tag samstags nachgearbeitet werden. Es handelt sich hier um die Entsorgungsbranche, wo es üblich ist nach Feiertagen den liegen gebliebenen Müll am Samstag darauf oder davor abzuholen.
Den Feiertag muss der AG ja vergüten, als hätte der AN gearbeitet.
Wenn man aber Urlaub nimmt, gilt der Samstag nicht als Arbeitstag. Für eine Woche frei müssen lediglich 5 Urlaubstage herhalten.
Also gehe ich von einer 5Tage Woche aus? Also pro Woche 5 Arbeitstage, MO-Fr.

Inwiefern ist die Anordnung von Samstagsarbeit dann zulässig? Im Rahmen der Überstundenregelung ja, aber dann nicht im Rahmen der Arbeitstage?

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C
cassy_13021794
02.02.13 um 20:32

Hallo!
Also wird am Samstag grundsätzlich nur dann gearbeitet wenn in der Woche ein Feiertag vorkam?
Dann würde ich sagen, wird die Samstagsarbeit als Überstunden vergütet. Sprich es werden 6 Tage bezahlt und nicht nur 5!

War das Deine Frage oder hab ich was falsch verstanden?

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W
walid_12922056
05.02.13 um 14:49
In Antwort auf cassy_13021794

Hallo!
Also wird am Samstag grundsätzlich nur dann gearbeitet wenn in der Woche ein Feiertag vorkam?
Dann würde ich sagen, wird die Samstagsarbeit als Überstunden vergütet. Sprich es werden 6 Tage bezahlt und nicht nur 5!

War das Deine Frage oder hab ich was falsch verstanden?

Ja...
Ja es wird grundsätzlich dann samstags gearbeitet wenn in der Arbeitswoche ein Feiertag vorkommt.

Die Überstunden werden nur irgendwie gar nicht vergütet, weder durch Freizeit noch finanziell. Eine Klausel im AV, die beinhaltet dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind gibt es nicht.
Insofern frag ich mich, ob man trotz angesammelter Überstunden (immerhin 150) weiterhin Mehrarbeit leisten muss? Chef mehrmals drauf angesprochen... das einzige Angebot war eine Vergütung, die ein Drittel des Stundenlohns entsprechen würde. Natürlich wurde das abgelehnt.

Ich dachte eventuell, dass durch die Regelung des Urlaubsanspruches, laut AV: "Der Urlaub setzt sich aus den gesetzlichen Mindesturlaub in Höhe von 20 und ein zusätzlicher Urlaub in Höhe [...] zusammen", sich eine 5Tage Woche ergibt. Der Mindesturlaub beträgt 24 Tage bei einer 6TageWoche und 20 bei einer 5Tage Woche. Vielleicht ist ein sechster Arbeitstag in einer 5TageWoche unzulässig?

Ich frag für einen Freund, dessen AV ich mittlerweile ganz gut durchstudiert habe, weil ermich um Rat bat. Es geht nicht darum, dass er samstags prinzipiell nicht arbeiten will, sondern dass er einfach nicht noch mehr Überstunden machen will, wovon er ja eh nix sieht. Er ist auf der Suche nach einer "Lücke" sozusagen, die ihm erlaubt Mehrarbeit ablehnen zu können. Er meinte aber auch, wenn sich bis März nichts getan hat macht er einen Termin bei der Gewerkschaft und lässt das mal prüfen.

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