Zunächst
wohnt der Freund selbst in Miete oder im Eigenheim? Falls er in Miete wohnt, musst du den Hauptmietvertrag sowie den dann mit dem Freund geschlossenen Untermietvertrag vorlegen. Beim Eigenheim genügt ein Mietvertrag. Es ist ratsam, sich zunächst über die Mietobergrenze zu informieren. Was dann ganz wichtig ist, du benötigst einen Umzugsgrund, damit dir auch der Umzug genehmigt werden kann. Ein Grund kann z. B sein, dass die künftige Unterkunft günstiger ist, oder besser zu erreichen ist für Schule, ggf. Arbeitsstelle etc. Hinzu kommt dann, dass die künftige Miete unbedingt in der geltenden Mietobergrenze liegen muss. Wenn also Umzug genehmigt wurde und künftige Unterkunft in der Mietobergrenze liegt, kommt das nächste Probelm, denn du musst erklären, dass es sich nicht um eine eheähnliche Gemeinschaft handelt. Das ist manchmal wirklich schwierig. Du und der Freund müssen schriftlich bestätigen, dass es sich hier rein um ein WG handelt. Du musst dich ggf. auch auf Besuch vom Amt bezgl. Überprüfung gefasst machen, muss nicht sein, könnte aber. Als Umzugsgrund, dass du dich mit deiner Schwester etc nicht mehr verstehst, wird nich akzeptiert werden, kann ich dir gleich sagen. Wenn ich dir was raten darf, such dir mit deinem Sohn eine separate Wohnung, die ggf. günstiger ist als die jetzige oder wo das Kind ggf. näher zur Schule hat, oder ggf. näher den Vater besuchen kann o.ä. Umzugsgrund liegt dann vor, Mietobergrenze einhalten, dann steht dem Umzug überhaupt nichts mehr im Wege. Du kannst dann auch darlehensweise die Kaution beantragen, die jedoch vor Unterzeichnung des Mietvertrages beantragt werden muss, dasselbe gilt für die Umzugskosten, die ggf. als Bedarf übernommen werden können.
Na dann ... good luck :super: