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Forum / Job & Karriere

Urlaubsanspruch in der Schwangerschaft

Letzte Nachricht: 12. Juni 2013 um 19:49
mondschein64
mondschein64
07.06.13 um 20:25

Hallo,

kennt sich vielleicht jemand aus? Ich habe eine Freundin, die schwanger ist. Geburtstermin ist Mitte November. Ihr Mutterschutz beginnt Ende September. Sie hat aber noch 5 Wochen Urlaub. Sie möchte den Urlaub gerne direkt vor dem Mutterschutz nehmen, der natürlich genau in den Haupturlaubszeit fällt. Ihre Vertretung will aber in der gleichen Zeit Urlaub (hat aber nichts gebucht und den Urlaub auch noch nicht eingereicht). Haben Schwangere Vortritt?

Danke

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mondschein64
mondschein64
12.06.13 um 8:15

Ok
Danke. Allerdings muss ich sie in Schutz nehmen, wegen des Vorwurfs der mangelnden Sozialkompetenz. Sie hat in den letzten Jahren immer zugunsten ihrer Vertretung auf den Pfingsturlaub verzichtet, obwohl sie da auch gerne Urlaub gehabt hätte. Außerdem sind wir eine große Abteilung, die sich immer untereinander hilft. Und ihre Vertretung kann ja Urlaub machen, nur eben zu einem anderen Zeitpunkt. Sie hält sich aber für unersätzlich und will nicht, dass man ihr hilft, weil alle anderen angeblich das nicht richtig machen.

Trotzdem danke für die Antwort

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E
eirlys_12273852
12.06.13 um 19:49

Nein
Schwangere haben keinen Vortritt.
Und meiner Meinung nach, ist das auch okay so.

Die Vertretung kann lange genug nicht mehr in den Urlaub gehen wie es ihr beliebt. Sie muss ja jetzt die Arbeit deiner Freudin miterledigen. Deine Freundin ist ja eh schon 6 Wochen vor dem Geburtstermin weg. Die Vertertung muss ja hier schon einspringen. Also ein bisschen Entgegenkommen wäre hier nicht schlecht.

Wenn deine Freundin die letzten Jahre immer zu Gunsten der anderen Kollegin bzgl. des Pfingsturlaubs zurückgesteckt hat, war das doch ihre Entscheidung, oder nicht?
Dann darf sie sich jetzt nicht beschweren. Und weis die Vertretung das überhaupt? Zumal man diesen auch unter deiner Freundin und der Kollegin hätte teilen können.

Ich muss klar sagen, dass ich ihr die 5 Wochen vor dem Mutterschutz nicht geben würde. Zumindest nicht am Stück. Das wären dann 11 Wochen. Kann sie den Urlaub nicht jetzt schon abbauen? Schließlich ist sie ja dann lange genug zu Hause.

Versteh mich bitte nicht falsch.
Aber versetzt euch vielleicht auch mal in die Lage der Vertretung. Sie ist die jenige die jetzt zurückstecken muss und das nicht nur mal für 2 Wochen Pfingsturlaub.

LG

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