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Forum / Job & Karriere

Vor offizieller Arbeitszeit beginnen zu arbeiten

Letzte Nachricht: 24. Juni 2018 um 17:27
N
nasira_12440651
20.04.18 um 10:17

Hallo ihr Lieben,

ich habe in meiner Arbeitsstelle eigentlich Vertrauensarbeitszeit, habe aber vorgeschriebene Arbeitszeiten von 07:30 - 16:45 Uhr. Ich bin allerdings jeden Tag schon um 7 Uhr da, weil es von der Verkehrslage her sonst sehr bescheiden wäre, fange aber auch direkt zu arbeiten wenn ich da bin.
Gilt das nun als "Überstunden" oder könnte daraufhin mal früher gehen oder wie sieht das aus?
Leider ist mir das Modell "Vertrauensarbeitszeit" sehr schleierhaft...

Danke im Voraus für eure Antworten!

Liebe Grüße

Lena 

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J
jasmin1220
20.04.18 um 13:27

Würde da auch mal mit der Personalabteilung sprechen.

Grundsätzlich steht Dir hier m.E. allerdings nichts zu. Du machst das ausschließlich auf eigene Veranlassung, es gibt keinerlei betriebliche Veranlassung dafür. Aber vielleicht kann Du mit der Personalabteilung ja klären, dass man Deine Arbeitzeit anders legt.

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G
goldschatz89
23.04.18 um 7:41
In Antwort auf nasira_12440651

Hallo ihr Lieben,

ich habe in meiner Arbeitsstelle eigentlich Vertrauensarbeitszeit, habe aber vorgeschriebene Arbeitszeiten von 07:30 - 16:45 Uhr. Ich bin allerdings jeden Tag schon um 7 Uhr da, weil es von der Verkehrslage her sonst sehr bescheiden wäre, fange aber auch direkt zu arbeiten wenn ich da bin.
Gilt das nun als "Überstunden" oder könnte daraufhin mal früher gehen oder wie sieht das aus?
Leider ist mir das Modell "Vertrauensarbeitszeit" sehr schleierhaft...

Danke im Voraus für eure Antworten!

Liebe Grüße

Lena 

Frag doch mal deinen Chef? Also bei uns ist es so, dass wir gleitende Arbeitszeiten im Zeitraum von 06:00-20:00 Uhr haben. Wir drüfen nicht vorher anfangen und auch nicht länger bleiben, falls es vorkommt, gibt es Ärger (da Nachtzuschläge). Wir stecken aber auch unser Kommen und Gehen.
Die Frage ist ja auch ob du dann überhaupt versichert bist? Wenn ich z.B. Ausstecke und trotzdem in der Arbeit bleibe und mir was passieren würde, dann haftet der Arbeitgeber nicht.
 

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Werni0606
24.06.18 um 17:27

Ich hänge mich mal an die Frage dran, ich stehe vor einem vergleichbaren Problem. Ich habe einen 7h-Vertrag,bin üblicherweise von 8-15:30 im Haus. In der Firma gibts allerdings auch eine Kernarbeitszeit, die für Arbeitnehmer <8h zwischen 9:30-15:30 liegt. Bislang also kein Problem. Da ich aber der Admin der Firma bin, lassen sich manche Arbeiten nur erledigen, wenn entweder noch kein anderer Mitarbeiter da ist (d.h. früh morgens) oder eben abends,wenn alle weg sind. Allerdings haben wir Kollegen,die schonmal bis 19 Uhr arbeiten..wie lange will ich denn da warten ?  Also konzentriere ich solche Aufgaben auf die Morgenstunden und komme entsprechend früher. Rein vom Arbeitsvertrag her wäre ich entsprechend früher fertig, allerdings schreibt ja die Kernarbeitszeit ein Bleiben bis 15:30 vor. Streng genommen wären das also nicht explizit angeordnete,sondern von den allgemeinen Firmenregeln erforderliche Überstunden.
 

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