hallo ihr lieben!
vllt kann mir hier jemand einen rat geben..
zur situation...
ich bin bereits seit dem 12.11.13 krank geschrieben, in dieser zeit hätte ich zwei termine beim jobcenter gehabt.
der dritte termin wäre morgen, am 22.11.13. ich bin allerdings weiter krank geschrieben.
das jobcenter forderte nun für diesen morgigen termin zusätzlich eine wegeunfähigkeitsbescheinigung mit angabe von gesundheitlichen gründen.
diese habe ich bekommen.
meine ärztin hat mir kurz bestätigt, dass ich akut schwer fieberhaft erkrankt bin u den termin am 22.11.13 nicht wahrnehmen kann.
nun ist die einladung, welche ich für morgen bekam, allerdings so formuliert, dass ich mich am ersten tag nach gesundwerden (?) persönlich im jobcenter melden muss.
zitat: "sollten sie am 22.11. au/wu sein, erscheinen sie bitte am ersten tag, an dem sie wieder arbeitsfähig bzw gehfähig sind."
bedeutet das jetzt, ich muss am montag dort erscheinen, weil sich die wegeunfähigkeitsbescheinigung explizit nur auf den morgigen termin bezieht oder bedeutet es, ich muss nach ablauf meiner krankschreibung dort erscheinen (diese geht vorläufig bis zum 27.11) ?
die dame bei der telefonhotline des jobcenters konnte es mir leider auch nicht genau sagen u verlor sich in schwammigen aussagen, sodass ich ihr da nicht so recht vertraue.
vllt hat jemand von euch rat?