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Forum / Job & Karriere

Wie kündigen ?HILFE Kenne mich nicht aus

Letzte Nachricht: 7. Juni 2014 um 17:24
S
shea_12878465
06.06.14 um 7:23

hallo,

ich habe ein Problem,
ich habe ein neuen Job der mir nicht zusagt und möchte da auf keinenfall mehr hin ( bin zu Hause, und hoffe auf die Kündigung) .

Was würde passieren, wenn ich selber Kündige denn bekomme ich ja eine ALG 2 Sperre oder?

Wenn ich kündigen Sollte, wie mache ich das mit der Kündigung? einfach eine Hinschicken? Ich kenne mich da leider garnicht aus

Die sachen die ich noch habe wollte ber Pernschreiben schicken.

ich hoffe auf baldige Antworten

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E
eirlys_12273852
06.06.14 um 22:50

Nicht ganz
Kündigen lassen ist richtig und die 12 Monate Arbeit auf Lihnsteurlerkarte auch. Der Aufhebungsvertrag wird aber i.d.R. wie eine Arbeitnehmerkündigung angesehen und kann zur Sperre führen.
Was anderes ist es, wenn man schon eine neue Stelle hat und bei der alten die Kündigungsfrist nicht einhalten kann. Dann macht man oft einen Aufhebungsvertrags.

Aber dann erübrigt sich das mit dem Alg1.

Die Kündigung würde ich auch - wie du schon sagst -persönlich vorbei bringen und den Erhalt qittieren lassen. Meinem Schwager ist das so ergangen, dass seine Firma behauptete die Kündigung (per Post) nicht erhalten zu haben.

Eine Sperre bekommst man z.B. auch dann wenn man ein unbefr. Arbeitsverhältnis kündigt und ein befr. AV von unter 12 Monaten annimmt oder das befr. AV zwar 12 Monate beträgt einen aber finanziell schlechter stellt.
Aus einen umbefr. AV in ein befr. AV wechselt man nur dann, wenn die Stelle einen finanziell besser stellt und mind. 12 Monate lang von Dauer ist. Ansonsten muss man man Beendigung des befr. AV mit einer Sperre rechnen.
Quelle: Meine Freundin die bei der Arbeitsagentur arbeitet.

LG

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S
shea_12878465
07.06.14 um 16:47
In Antwort auf eirlys_12273852

Nicht ganz
Kündigen lassen ist richtig und die 12 Monate Arbeit auf Lihnsteurlerkarte auch. Der Aufhebungsvertrag wird aber i.d.R. wie eine Arbeitnehmerkündigung angesehen und kann zur Sperre führen.
Was anderes ist es, wenn man schon eine neue Stelle hat und bei der alten die Kündigungsfrist nicht einhalten kann. Dann macht man oft einen Aufhebungsvertrags.

Aber dann erübrigt sich das mit dem Alg1.

Die Kündigung würde ich auch - wie du schon sagst -persönlich vorbei bringen und den Erhalt qittieren lassen. Meinem Schwager ist das so ergangen, dass seine Firma behauptete die Kündigung (per Post) nicht erhalten zu haben.

Eine Sperre bekommst man z.B. auch dann wenn man ein unbefr. Arbeitsverhältnis kündigt und ein befr. AV von unter 12 Monaten annimmt oder das befr. AV zwar 12 Monate beträgt einen aber finanziell schlechter stellt.
Aus einen umbefr. AV in ein befr. AV wechselt man nur dann, wenn die Stelle einen finanziell besser stellt und mind. 12 Monate lang von Dauer ist. Ansonsten muss man man Beendigung des befr. AV mit einer Sperre rechnen.
Quelle: Meine Freundin die bei der Arbeitsagentur arbeitet.

LG

Ojeee
Ich hab sie jeetzt weggeschickt.. und die 2 sachen, die ich noch hatte ebenso... das hätte ich wohl bleiben lassen sollen.

ich hab ein beleg von der Post, das ich es weggeschickt hab.

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S
shea_12878465
07.06.14 um 17:24
In Antwort auf eirlys_12273852

Nicht ganz
Kündigen lassen ist richtig und die 12 Monate Arbeit auf Lihnsteurlerkarte auch. Der Aufhebungsvertrag wird aber i.d.R. wie eine Arbeitnehmerkündigung angesehen und kann zur Sperre führen.
Was anderes ist es, wenn man schon eine neue Stelle hat und bei der alten die Kündigungsfrist nicht einhalten kann. Dann macht man oft einen Aufhebungsvertrags.

Aber dann erübrigt sich das mit dem Alg1.

Die Kündigung würde ich auch - wie du schon sagst -persönlich vorbei bringen und den Erhalt qittieren lassen. Meinem Schwager ist das so ergangen, dass seine Firma behauptete die Kündigung (per Post) nicht erhalten zu haben.

Eine Sperre bekommst man z.B. auch dann wenn man ein unbefr. Arbeitsverhältnis kündigt und ein befr. AV von unter 12 Monaten annimmt oder das befr. AV zwar 12 Monate beträgt einen aber finanziell schlechter stellt.
Aus einen umbefr. AV in ein befr. AV wechselt man nur dann, wenn die Stelle einen finanziell besser stellt und mind. 12 Monate lang von Dauer ist. Ansonsten muss man man Beendigung des befr. AV mit einer Sperre rechnen.
Quelle: Meine Freundin die bei der Arbeitsagentur arbeitet.

LG

Nicht Richtig
ich habe gefragt bei der Arbeitsagentur.. Denn hat deine Freundin dir nicht die Wahrheit gesagt. Man bekommt KEINE sperre bei Eigenkündigun sondern einen Sanktion von 30 %

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