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Forum / Job & Karriere

Wie setzte ich meinen Urlaubsanspruch um???

Letzte Nachricht: 6. November 2018 um 8:50
P
philis_12054857
05.11.18 um 19:34

Hallo zusammen!
Folgendes Problem:
Ich Bin Aushilfe im Einzelhandel auf 450 Euro basis, befristet auf 6 Monate. Ich habe sehr unregelmäßige Arbeitszeiten, also arbeite so zwischen 1 bis 3 Tage die Woche. Meine Soll-Stunden betragen 10 h pro Woche. Auf meinem Zeitabrechnungsbeleg steht ich habe 7 Tage Urlaubsanspruch. Es wird dabei davon ausgegangen dass ich eine 5 Tage Woche mit jeweils 2 h habe, obwohl ich ja meistens zweimal die Woche Arbeite (z. B. Einmal 4 h und einmal 6 damit ich auf 10 komme). Wie viel Urlaub habe ich denn jetz mit meinen 7 Tagen??? Meine Vorgesetzte meinte für eine Woche am Stück Urlaub muss ich mir 5 Tage Urlaub nehmen weil davon ausgegangen wird dass ich 5 mal 2h in der Woche Arbeite. Das würde im Rückschluss aber bedeuten ich kann mir in diesem halben Jahr gerade mal eine Woche und 2 Tage frei nehmen am Stück. Das kann aber nicht sein. Kennt sich jemand mit Urlaubsanspruch und Arbeitnehmerrecht aus? Ich möchte nicht übers Ohr gehauen werden. Im Arbeitsvertrag steht nämlich nur dass es nach dem gesetzlichen Tarifurlaub geregelt wird. Und der beträgt ja mindestens 4 Wochen Urlaub am Stück im Jahr. Bei mir also mindestens 2 Wochen weil ich auf ein halbes Jahr befristet bin. Danke für Antworten von Profis und Leuten die sich gut auskennen!  

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D
dean123456
06.11.18 um 8:50

Wie lang arbeitest du schon dort?
Der gesetzliche Urlaubsanspruch wird ausgehend von den Wochenarbeitstagen berechnet und ist nicht abhängig davon wieviel Stunden pro Tag gearbeitet wird.
Er ist auch nicht abhängig von Voll- oder Teilzeit. Wenn ich Teilzeit 5 Tage die Woche arbeite habe ich den gleichen gesetzlichen Anspruch wie bei Vollzeit und 5-Tage.  Das wären für 5 Arbeitstage eben 20 Urlaubstage und bei 6Arbeitstage je WOche sogar 24Urlaubstage im Jahr. Das ist das Minimum was dir zusteht. Allerdings eben aufs Jahr gerechnet. Du wirst aber nur 6 Monate dort arbeiten. Die ersten 6 Monat sind grundsätzlich als eine Art Wartezeit zu sehen. In der Zeit darf man vom Gesetzgeber her nur soviel Urlaub nehmen wie man schon verdient hat. Das ist eben pro Monat 1/12 des Anspruches. Wenn du also erst 2 Monate gearbeitet hast, dann stehen dir eben nur 2/12 von 20 Tagen zu und das wären 3,3 Tage. Daher meine Frage eingangs wie lang du schon arbeitest. Die 7 Tage auf deinem Zeitbeleg müssen sich iwi ergeben. Ich würde mal vermuten du arbeitest schon etwa 4 Monate dort?

Da du vertraglich 5x2h pro Woche arbeitest. Stehen dir aufs ganze Jahr hochgerechnet 20Tage zu.  Da du eh nur 6 Monate befristet bist sind es schon nur noch 10Tage. Wenn du aber noch keine 6 Monate arbeitest, hast du de Wartezeit nicht überstanden und daher steht dir nur das zu was du bisher erarbeitet hast. Wie das in deine Tarifvertrag ist weiß ich nicht. Das ist aber sicher mehr als der gesetzliche Rahmen. Aber dein Ansatz von wegen 4 Wochen sind eben aufs Jahr gerechnet und du musst das in jedem Fall runterrechnen. Dir stehen keine 20Urlaubstage für das halbe Jahr zu.

Nach meiner Einschätzung musst du wirklich für eine Woche Urlaub 5 Tage Urlaub nehmen.

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