Ich bin seit 15.11.2011 in einer Firma beschäftigt. Die probezeit betrug 3 Monate. Mal angenommen, ich werde demnächst gekündigt. Um Arbeitslosengeld zu bekommen, muss ich mindestens 6 Monate vor der Antragstellung beschäftigt gewesen sein. Zählt da die Probezeit dazu? Am 15.05.12, also morgen, ist es genau 1 Jahr her seitdem ich bei der Firma angefangen habe. Wenn sie mich zB nächste Woche kündigen, bekomme ich schon Arbeitslosengeld oder nicht? (wegen 3 Monaten Probezeit)
Vielen Dank im Voraus!