Anzeige

Forum / Job & Karriere

Zu wenig ausbezahlt? Dringende Hilfe gesucht!

Letzte Nachricht: 20. März 2019 um 14:45
B
bertus_13661872
19.03.19 um 14:18

Hallo ihr lieben,

ich bräuchte ganz dringend eure Hilfe bzw. euren Rat.

undzwar geht es darum das ich am 04.02 angefangen habe über eine Zeitarbeitsfirma in einem Callcenter unternehmen. Die ersten 2 Wochen waren Schulungen die ich auch mitgemacht habe. Jedoch habe ich mich privat beim Fußball spielen verletzt weshalb ich vom 13.02 dann 3 Wochen krank geschrieben worden bin. Daraufhin hat mir die Zeitarbeitsfirma zum 13.03 (noch in der Probezeit ) mit einer Frist von 1 Woche gekündigt. Gut ist alles blöd gelaufen kann man nix machen. Habe jetzt auch eine neue Stelle. Nun ist meine Frage. Ich sollte laut Zeitarbeitsfirma 1.100 netto Gehalt bekommen. Habe aber jedoch nur 460€ von der Zeitarbeitsfirma erhalten. 
Wie kann das sein? 
Die Zeitarbeitsfirma hat zudem gesagt gehabt das wenn man krank ist in den ersten 4 Wochen wird dies von der Krankenkasse bezahlt. 
Aber wenn das so ist wie läuft das dann ab? 
 Steht mir das Geld zu? 
Ich Mein meine Freundin bekommt auch ihr volles Gehalt gezahlt auch wenn sie krank ist. 
Was kann ich tun? 

Bitte um Hilfe. Bin sehr dankbar für jede Antwort! 

Mehr lesen

E
eleyna_11897496
20.03.19 um 11:27

nein, die Krankenkasse übernimmt die Kosten erst bei langfristiger Krankschreibung (ich glaube über (!) 6 Wochen, müsste ich aber nachschlagen), bei 2 Wochen ist definitiv der AG dran. Deer bekommt zwar dann einen Teil davon zurück, aber damit hast Du nichts zu tun, da müssen die sich drum kümmern.

Was den Rest angeht - kommt darauf an, was der Gehaltszettel dazu sagt.
Vielleicht sind die bei "1.100 netto" von falschen Voraussetzungen ausgegangen? Ist unüblich, dass der AG einen Netto-Lohn verspricht, der kennt ja Deine Lohnsteuerklasse (noch) nicht, er weiß (noch) nicht, ob Du vielleicht schon montliche Vorabzugsbeträge bei der Steuer hast, ...
Vielleicht war auch ein Teil des geplanten Lohnes ein Fahrtwegsbonus zu der Firma, wo Du hättest eingesetzt werden sollen - der fällt natürlich im Krankheitsfalle weg. Oder Zuschläge für Schichtarbeit, insbesondere Nachtschichten - dto.

Wenn Du Dir nicht sicher bist, lass Dich von Fachleuten beraten, die vor allem dazu auch den Arbeitsvertrag und die Gehaltsabrechnung in der Hand haben, ohne das beides kann man Deine Frage nicht beantworten.

1 -Gefällt mir

G
gela_12365429
20.03.19 um 13:50
In Antwort auf bertus_13661872

Hallo ihr lieben,

ich bräuchte ganz dringend eure Hilfe bzw. euren Rat.

undzwar geht es darum das ich am 04.02 angefangen habe über eine Zeitarbeitsfirma in einem Callcenter unternehmen. Die ersten 2 Wochen waren Schulungen die ich auch mitgemacht habe. Jedoch habe ich mich privat beim Fußball spielen verletzt weshalb ich vom 13.02 dann 3 Wochen krank geschrieben worden bin. Daraufhin hat mir die Zeitarbeitsfirma zum 13.03 (noch in der Probezeit ) mit einer Frist von 1 Woche gekündigt. Gut ist alles blöd gelaufen kann man nix machen. Habe jetzt auch eine neue Stelle. Nun ist meine Frage. Ich sollte laut Zeitarbeitsfirma 1.100 netto Gehalt bekommen. Habe aber jedoch nur 460€ von der Zeitarbeitsfirma erhalten. 
Wie kann das sein? 
Die Zeitarbeitsfirma hat zudem gesagt gehabt das wenn man krank ist in den ersten 4 Wochen wird dies von der Krankenkasse bezahlt. 
Aber wenn das so ist wie läuft das dann ab? 
 Steht mir das Geld zu? 
Ich Mein meine Freundin bekommt auch ihr volles Gehalt gezahlt auch wenn sie krank ist. 
Was kann ich tun? 

Bitte um Hilfe. Bin sehr dankbar für jede Antwort! 

Wenn du in den ersten vier Wochen krank wirst, muss der AG kein Gehalt zahlen. Das zahlt die Krankenkasse, also ruf dort an. 

Das zweite, sie können dir ohne Abgaben von Gründen in der Probezeit kündigen, schau am Besten in deinen Vertrag.

1 -Gefällt mir

Kannst du deine Antwort nicht finden?

Anzeige
E
eleyna_11897496
20.03.19 um 14:45
In Antwort auf gela_12365429

Wenn du in den ersten vier Wochen krank wirst, muss der AG kein Gehalt zahlen. Das zahlt die Krankenkasse, also ruf dort an. 

Das zweite, sie können dir ohne Abgaben von Gründen in der Probezeit kündigen, schau am Besten in deinen Vertrag.

mein Fehler, in den ersten 4 Wochen nach Vertragsbeginn gelten andere Regeln, stimmt.

Gefällt mir

Anzeige