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Forum / Job & Karriere

Zusammen ziehen und Geld vom Amt bekommen?

Letzte Nachricht: 1. Juni 2015 um 17:44
E
effi_12885837
26.02.15 um 15:16

So ich habe jetzt einiges hier gelesen. Bin mir dennoch sehr unsicher.
Mein Freund der arbeitet will zu mir ziehen.
Ich selbst wohne im Haus meines Vater und gelte als Bedarfsgemeinschaft, mein Vater zählt nicht dazu. An ihn zahle ich Miete und tätige Einkäufe. Das Amt zahlt ohne Problem momentan.
Was passiert allerdings, wenn mein Freund jetzt mit einsieht. Er hat ca. 1500 Netto, wenn der Monat gut läuft. Eher weniger. Er würde ja genau genommen auch nicht bei mir sondern bei meinem Vater einziehen. Da ihm die Zimmer gehören und er diese dann mieten würde indnicht mehr ich.
Ich habe soviel unterschiedliches gelesen. Das ich mir total unsicher bin, was er verdienen dürfte damit ich noch weiter Geld bekomme.
Wir wohnen da ja schließlich auch nicht umsonst Miete, Gas und Wasser müssen wir an meinen Vater zahlen.

Kann mir jemand evtl. mal ne Rechnung geben, damit ich mir ungefähr ein Bild machen kann wie unser kosten sein dürfte damit ich noch Geld bekomme.
Zudem verstehe ich noch nicht ab wann wir als Bedarfsgemeinschaft gelten. Erst nach einem Jahr oder ab dem Tag des Einzuges? Wir sind ja im März gerade mal ein halbes Jahr zusammen, aber das nur am Rande. Das ist ja nicht ausschlaggebend für meine Frage.

GLG und danke schon mal.

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B
basia_12446455
01.06.15 um 17:44

Zusammenzug
wenn du mit deinem Freund zusammenzieht, ist das eine eheähnliche Gemeinschaft und wird amtlich auch so angerechnet.

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